WDR und Zeitsprung siegen vor Gericht im Streit um den Film "Contergan"
Köln, den 18.04.2008. (ots)
Heute hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg die Hauptsacheklagen von Grünenthal und Schulte-Hillen gegen den erfolgreichen ARD-Zweiteiler "Contergan" in allen Punkten abgewiesen. Damit folgte das Landgericht Hamburg dem Hansatischen Oberlandesgericht und dem Bundesverfassungsgericht, die die Ausstrahlung des Films im einstweiligen Verfügungsverfahren bereits freigegeben hatten.
WDR-Intendantin Monika Piel: "Wir fühlen uns durch das Urteil in unserer Sichtweise bestätigt. Historische Stoffe, wie eben dieser frühere Pharmaskandal, können und wollen wir weiterhin aufarbeiten. Der Film "Contergan" und die begleitenden Sendungen haben eine einzigartige Debatte ausgelöst. Dass in der Folge sogar die Renten der Contergan-Opfer verdoppelt wurden, freut uns besonders."
"Für uns ein wichtiger Erfolg auf ganzer Linie, denn damit bestätigt sich, was wir immer gesagt haben: Der Film, so wie wir ihn von Anfang an gemacht haben, ist historisch korrekt und verletzt niemanden in seinen Persönlichkeitsrechten. Bereits die erste Fassung war die Sendefassung, aus der nichts, wie immer wieder behauptet, rausgeschnitten, sondern im Gegenteil nur eine einzige Szene eingefügt wurde, so der Produzent und Zeitsprung Geschäftsführer Michael Souvignier. "Weiter ist diese Entscheidung natürlich auch ein großer Erfolg für die Contergan-Geschädigten in ihrem Kampf um eine gerechte Entschädigung. Die Bundesregierung hat die Rentenzahlungen bereits verdoppelt und ich kann nur an Grünenthal appellieren, sich auch endlich zu bewegen und nicht alleine den Steuerzahler die ganze Last tragen zu lassen. Denn gekommen ist von Grünenthal, entgegen anderslautender Äußerungen, bislang nichts, so Souvignier weiter."
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