Prof. Seidel: Wettbewerbsregeln der EU dürfen den umfassenden Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht schmälern
Köln (ots)
Anlässlich der Veröffentlichung der Transparenz-Richtlinie der EU-Kommission äußert der stellvertretende WDR-Intendant Prof. Dr. Norbert Seidel die Erwartung, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht der umfassende Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt werde.
Zwar sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk leider nicht von der Geltung der Richtlinie ausgenommen worden, obwohl er gar nicht Empfänger staatlicher Beihilfen sei, erfreulich sei aber der ausdrückliche Bezug auf das sogenannte Amsterdamer Protokoll der EU. Danach sei es Sache der Mitgliedstaaten, den Funktionsauftrag ihrer öffentlich-rechtlichen Sender festzulegen. Dieser Auftrag sei durch Staatsvertrag und deutsches Verfassungsrecht umfassend für alle Programmsparten definiert. Daran dürfte auch durch wettbewerbsrechtliche Regularien nicht gerührt werden.
Den Grundsätzen der Transparenz werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland durch das derzeitige System der Gebührenfestsetzung durch die KEF und die umfassenden Kontrollen einschließlich durch die Landesrechnungshöfe ohnehin umfassend gerecht. Transparenter könne ein Unternehmen gar nicht sein, so Seidel.
Die Transparenz-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu einer Buchführung, die zwischen Aktivitäten in Erfüllung des öffentlichen Auftrages und sonstigen Aktivitäten trennt. Die Umsetzung der Richtlinie obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.
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