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WDR-Recherchen: Radioaktive Öl- und Gasabfälle im Grundwasser - GdF Suez soll über Jahre illegal eine undichte Bohrschlamm-Deponie in Sachsen-Anhalt betrieben haben

Köln (ots)

Der französische Energiekonzern GdF Suez (heute "ENGIE") hat in 
Brüchau (Sachsen-Anhalt) über Jahre hinweg eine Bohrschlammgrube für 
gefährliche Öl- und Gasabfälle betrieben, obwohl diese undicht war. 
Nach Recherchen des WDR wusste der Konzern seit Mitte 2000, dass 
Schadstoffe aus der Deponie - darunter radioaktives Radium - ins 
Grundwasser gelangten. Nach Ansicht des Aachener Umweltjuristen 
Hans-Jürgen Müggenborg war der Betrieb der Bohrschlammgrube 
spätestens ab diesem Zeitpunkt illegal. 

Dem WDR liegt unter anderem ein Gutachten aus dem Jahr 2000 vor, in 
dem stark erhöhte Werte des radioaktiven Radium226 im Grundwasser 
rund um die Bohrschlamm-Deponie nachgewiesen wurden. Brüchau ist eine
der größten Bohrschlammgruben auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und 
befindet sich in der Altmark, einem der wichtigsten 
Erdgasfördergebiete Deutschlands. Die Gutachter kommen zu dem 
Schluss, dass die Radium-Kontamination eindeutig auf die Deponie 
zurückzuführen ist.

Interne Schriftstücke aus dem Unternehmen, die der WDR einsehen 
konnte, belegen, dass GdF-Suez spätestens seit Mitte 2000 von der 
Grundwasserverseuchung wusste. Eine daraufhin von dem Unternehmen 
beantragte "wasserrechtliche Genehmigung", die den Weiterbetrieb der 
Deponie trotz der Grundwasserbelastung hätte legalisieren können, 
wurde nach WDR-Recherchen von der zuständigen Bergbehörde im November
2002 ausdrücklich verwehrt.

Anschließend wurde die Bohrschlammgrube - mit Duldung des zuständigen
Landesbergamtes - noch zehn Jahre lang zur Entsorgung gefährlicher, 
teils radioaktiver Abfälle aus der Öl- und Gasindustrie genutzt. Mit 
großer Wahrscheinlichkeit wurden in Brüchau auch radioaktive Öl- und 
Gasabfälle aus anderen Bundesländern entsorgt, insbesondere aus 
Niedersachsen. Dem WDR liegt eine Liste des Landesbergamtes 
Niedersachsen vor, in der unter den "Entsorgungsstätten für natürlich
vorkommende radioaktive Stoffe der Erdöl-/Erdgasindustrie" auch die 
Firma "Gaz de France Produktion Exploration Deutschland GmbH" mit 
Sitz in Salzwedel auftaucht - jene Firma, die auch die 
Bohrschlammgrube in Brüchau betreibt.

Nach Ansicht des Aachener Umweltjuristen Prof. Hans-Jürgen Müggenborg
war der Betrieb der Deponie spätestens seit feststand, dass sie 
undicht ist, illegal. "Die nachteilige Veränderung des Grundwassers 
ist untersagt, nicht nur dort, wo Grundwasser zur 
Trinkwasserversorgung genutzt wird", sagte Müggenborg gegenüber dem 
WDR. Deshalb hätte man reagieren und den weiteren Betrieb der Deponie
stoppen müssen. Illegal war der Betrieb der Deponie nach Auffassung 
des Juristen aber auch deshalb, weil dort zumindest zu DDR-Zeiten 
nachweislich unterschiedliche Sonderabfälle diverser 
Industriebetriebe wie zum Beispiel cyanidhaltige Galvanikschlämme 
abgelagert worden sind, die Deponie aber nur für bergbauliche Abfälle
zugelassen war. 

Das für die Aufsicht zuständige Landesbergamt Sachsen-Anhalt 
bestreitet nicht, dass aus der Bohrschlammgrube Brüchau Schadstoffe 
ins Grundwasser gelangen, rechtfertigt aber den Weiterbetrieb mit 
Besonderheiten des Bergrechts. Ähnlich argumentiert die 
Betreiberfirma. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärt die 
heutige "ENGIE E&P Deutschland" gegenüber dem WDR, es habe "aus Sicht
des Unternehmens" (...) zu jeder Zeit ein zugelassener Betriebsplan 
für die Deponie Brüchau" bestanden.

Aber das Bergrecht decke keine Verunreinigung des Grundwassers, sagt 
Umweltjurist Müggenborg: "Es gibt keine einzige Vorschrift, die 
besagt, dass im Bereich des Bergbaus das Wasserrecht nicht gilt." 
Wegen des Weiterbetriebs der Bohrschlammgrube müssen die 
Verantwortlichen des Unternehmens und der Aufsichtsbehörde nach 
Einschätzung von Prof. Müggenborg auch mit strafrechtlichen 
Konsequenzen rechnen. "Das konzertierte Nichtstun über einen sehr 
langen Zeitraum von mehr als zehn Jahren halte ich auch 
strafrechtlich für ausgesprochen kritisch", so Prof. Müggenborg im 
WDR.

Einer der Verantwortlichen dürfte der frühere CDU-Landtagsabgeordnete
Jürgen Stadelmann sein. Er war von 1998 bis 2006 Leiter der für die 
Untersuchung der Deponie Brüchau zuständigen "Abteilung 
Umweltanalytik" bei GdF Suez. 2009 wurde er zum Staatssekretär im 
Umweltministerium von Sachsen-Anhalt berufen. Nachdem er in einen 
Umweltskandal verwickelt war, trat er 2011 von diesem Posten zurück. 
Heute leitet Stadelmann die "Landesanstalt für Altlastenfreistellung"
in Magdeburg - eine Behörde, die unter anderem für die inzwischen 
stillgelegte Deponie Brüchau zuständig ist.

In Deutschland gibt es geschätzt rund 1400 Bohrschlammgruben, in 
denen gefährliche und teils radioaktiv belastete Abfälle der Öl- und 
Gasindustrie lagern. Am Beispiel der Grube Brüchau in Sachsen-Anhalt 
ist es dem WDR erstmals gelungen, anhand von internen Dokumenten und 
Zeugenaussagen ein umfassendes Bild einer solchen Deponie zu 
erstellen - von den eingelagerten Schadstoffen über nachgewiesene 
Umweltbelastungen bis hin zu Fehlleistungen und möglichen 
Gesetzesverstößen von Betreiber und Behörden.

Pressekontakt:

WDR Presse und Information
Telefon 0221 220 7100
E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de

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