Rundfunkrat beschließt Satzungsänderung - Vorschläge zur bevorstehenden Novellierung des WDR-Gesetzes
Grätz: Angemessene und zukunftsfähige Lösungen
Köln (ots)
Der Rundfunkrat hat erstmals seit 17 Jahren eine größere Änderung der Satzung des WDR beschlossen. Unter Vorsitz von Reinhard Grätz stimmte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung in Köln Anpassungen zu. Diese waren zuvor einvernehmlich von einer Kommission erarbeitet worden, die aus Vertretern von Rundfunk- und Verwaltungsrat, sowie dem Intendanten und dem Justiziariat bestand. Um seine Tätigkeit einer interessierten Öffentlichkeit transparenter zu machen, beschloss der Rundfunkrat außerdem eine Änderung seiner Geschäftsordnung. Darüber hinaus befasste sich das Gremium mit Neufassungen für die bevorstehende Novellierung des WDR-Gesetzes. Mit diesen Beschlüssen und Anregungen bei für den WDR relevanten Rechtsgrundlagen seien "angemessene und zukunftsfähige Lösungen" gefunden worden, so Grätz.
Im einzelnen beschloss das Gremium die Verankerung des Beteiligungscontrollings in der Satzung. Dabei wurde die bereits seit drei Jahren geübte Praxis festgeschrieben, Rundfunk- und Verwaltungsrat jährlich Berichte zu unternehmerisch bedeutsamen Beteiligungen des Senders vorzulegen. Im Falle einer Programmbeschwerde kann das Gremium künftig bei besonders schweren Verstößen dem Intendanten empfehlen, im Programm darüber zu informieren. Detailliert geregelt wurden in der Satzung außerdem Möglichkeiten der Beschäftigung von freien Mitarbeitern zur Erfüllung des Programmauftrags. Die Geschäftsordnung legt nun einen jährlichen Tätigkeitsbericht des Rundfunkrates fest. Mit einem zeitgemäßen Online-Auftritt möchte das Gremium seine öffentliche Wahrnehmung als Sachwalter der Allgemeinheit weiter verbessern. Ins Netz eingestellt werden sollen u.a. Beschlüsse und der Jahresbericht. Der Kommunikation zwischen Rundfunkrat und Öffentlichkeit dient auch die Einrichtung einer eigenen E-mail-Anschrift.
Die Zustimmung des Rundfunkrates fanden des weiteren Vorschläge zur Novellierung des WDR-Gesetzes. So sollen die im Gesetz genannten Vertragssummen für die Programmbeschaffung, bei denen die Zustimmung des Gremiums erforderlich ist, auf Euro umgestellt und der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Damit ist es dem Rundfunkrat weiterhin möglich, anhand von Verträgen für herausragende Produktionen die Rahmenbedingungen von Film- und Fernsehproduktionen sowie Urheberrechtsfragen zu diskutieren. Bei der Umstellung auf die digital-terrestrische Verbreitung soll der WDR die erforderlichen Kapazitäten bekommen sowie die Möglichkeit, seine Programme auch digital zu verbreiten.
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