Sparkassen DirektVersicherung AG
Lebenslänglich für Raser wegen Mordes?
S-Direkt fragte Kunden und Besucher der Website
Die Mehrheit begrüßt höchste Strafen für Raser
Sicherheit im Straßenverkehr hat Vorrang /
Düsseldorf (ots)
Es ist leider kein Einzelfall: Immer wieder führen illegale Autorennen zu Unfällen mit schlimmen Sach- und Personenschäden. Die selbst ernannten Rennfahrer ignorieren das Risiko oder nehmen es billigend in Kauf. "Zwei bis drei Punkte in Flensburg sowie 400 Euro Bußgeld scheinen nicht wirklich abzuschrecken", sagt Dr. Jürgen Cramer, Vorstandsmitglied der Sparkassen DirektVersicherung (S-Direkt). Das Berliner Landgericht erhob im Februar allerdings Anklage wegen Mordes - das überraschte die Szene und die illegalen Rennfahrer, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Eine aktuelle Umfrage der S-Direkt zeigt, dass 73 Prozent der Befragten das Urteil sehr begrüßen.
Am vergangenen Freitag, dem 16. Juni, ist es wieder passiert. Tatort Mönchengladbach. Diesmal wurde ein 38-jähriger Fußgänger von einem 28-jährigen Raser, der seine Pferdestärken in der Innenstadt mit einem weiteren Teilnehmer des illegalen Autorennens messen wollte, erfasst - und erlag den schweren Verletzungen.
Aktuell steht auf eine Renn-Teilnahme ein Bußgeld von 400 Euro und ein Monat Fahrverbot. Gepaart mit einer besonderen Gefährdung oder einem Unfall, kann auch ein Führerscheinentzug, eine höhere Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen. Wer als Veranstalter eines solchen verbotenen Rennens in Erscheinung tritt, kommt mit einem Bußgeld von 500 Euro davon. "Sicher kann man darüber streiten, welche Strafe konkret in welcher Situation gerecht wäre. Aber wir sind ganz klar für härtere Strafen, denn die Sicherheit im Straßenverkehr muss auch im Sinne unserer Kunden oberste Priorität haben", unterstreicht Cramer. Appelle an die Vernunft oder den gesunden Menschenverstand reichen offensichtlich nicht aus.
Überwältigende Mehrheit befürwortet "Lebenslänglich"
Die S-Direkt stellte allen Website-Besuchern die Frage, was sie von diesem Urteil halten. "Die Antworten waren sehr eindeutig. Da Unschuldige ums Leben kamen und eine höhere abschreckende Wirkung erwartet wird, haben 73 Prozent der Befragten das Urteil für sehr gut und völlig richtig gehalten", so Cramer. Nur sieben Prozent empfanden das Urteil als zu hart und acht Prozent sagten, dass ein lebenslanger Führerscheinentzug ausgereicht hätte.
Wer den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nehme, sein Fahrzeug als gemeingefährliches Werkzeug einsetze und aus niederen Beweggründen handele (andere dominieren, unbedingter Siegeswillen, Rausch der Geschwindigkeit), der handelt bewusst. So begründeten die Berliner Richter übrigens ihre Entscheidung.
Das Thema ist inzwischen auch auf der politischen Agenda angekommen. Härtere Strafe drohen, denn ein Gesetzentwurf liegt vor, nach dem solche Rennen auf öffentlichen Straßen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden sollen. Bis zu drei Jahren Haft und bis zu fünf Jahren Führerscheinentzug wären dann die Strafe für eine Teilnahme an illegalen Autorennen. Kommen bei der Raserei Menschen zu Schaden, sollen Haftstrafen bis zu zehn Jahren gelten. Aber das Gesetz geht noch weiter. Auch "normale" Raser, die durch eine stark überhöhte Geschwindigkeit andere gefährden, müssen mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Demnächst wird im Rechtsausschuss des Bundestags über die Gesetzesänderung beraten.
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Umfrage: Ende Februar wurde ein historisches Urteil in Berlin gesprochen: Zwei junge Männer lieferten sich in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen. Ein 69-jähriger Fußgänger wurde dabei getötet. Das Urteil: Lebenslänglich für die Raser wegen Mordes. Was halten Sie von diesem Urteil?
Das Ergebnis: Zu hart. Die autobegeisterten Jungs wollten niemanden umbringen. >7% Na ja, lebenslanger Führerscheinentzug hätte auch gereicht. >8% Abwarten - noch ist das Urteil nicht endgültig. >12% Völlig richtig. Unschuldige kamen dabei ums Leben. >42% Sehr gut; das schreckt hoffentlich alle Verkehrsrowdys ab. >31%
Pressekontakt:
Sparkassen DirektVersicherung AG, Dr. Jürgen Cramer, Kölner
Landstraße 33, 40591 Düsseldorf, Telefon: 0211 729-8401. E-Mail:
cramer@sparkassen-direkt.de
Internet: www.sparkassen-direkt.de, www.facebook.com/sdv24
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