UNHCR zu niedersächsischer Bundesratsinitiative
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die Bundesratsinitiative von Niedersachsen, Asylverfahren für Familien zu beschleunigen und gleichzeitig die Familienzusammenführung von Flüchtlingen zu erleichtern.
Aus Sicht von UNHCR können mit dem vorliegenden Gesetzesantrag grundsätzlich zwei wesentliche Probleme im deutschen Asylverfahren gelöst werden. Er stellt sicher, dass die Schutzbedürftigkeit einer Familie mit minderjährigen Kindern im Asylverfahren ohne Zeitverzug festgestellt wird. Gleichzeitig wird mit dem Vorschlag der Aufenthaltsstatus der Familienmitglieder jener Schutzsuchenden verbessert, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Darüber hinaus wird die Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien erleichtert.
Damit entspricht der Gesetzesentwurf einem wesentlichen Anliegen von UNHCR. Denn der völkerrechtliche Grundsatz der Familieneinheit gilt auch für Konventionsflüchtlinge. Die deutsche Praxis wird damit internationalen Standards angepasst.
Bei aller grundsätzlichen Zustimmung empfiehlt UNHCR jedoch, den Vorschlag in einzelnen Punkten zu ändern. So sieht dieser vor, Asylanträge von Kindern unter 16 Jahren als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn das Schutzbegehren der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils unanfechtbar abgelehnt worden ist. UNHCR hält es hingegen für notwendig, im Verfahren sicherzustellen, dass gegebenenfalls die besondere Schutzbedürftigkeit eines Kindes anerkannt wird.
Mit einer gesetzlich verankerten Vermutung, Kinder hätten offensichtlich keine eigenen Asylgründe, wächst die Gefahr, dass deren Asylanträge nicht so sorgfältig wie die von Erwachsenen bearbeitet werden. Zudem hätten Kinder nicht die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten wie ihre Eltern, würde ihr Antrag automatisch als offensichtlich unbegründet eingestuft. Diese Schlechterstellung von Kindern im Asylverfahren ist nach Auffassung von UNHCR nicht gerechtfertigt und sollte deshalb aufgehoben werden.
Die niedersächsische Gesetzesinitiative steht morgen bei der nächsten Sitzung des Bundesrats (20. Oktober) auf der Tagesordnung. Eine umfassende UNHCR-Stellungnahme zu dem Entwurf ist auf unserer Homepage unter http://www.unhcr.de abrufbar.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken Telefon: 030/202202-26/10 Telefax: 030/202202-23 Internet: http://www.unhcr.de
Original content of: UNHCR Deutschland, transmitted by news aktuell