UNHCR zum Tag der Menschenrechte
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ruft deutsche Behörden zu einer menschenrechtsfreundlichen Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes auf.
Zum heutigen Internationalen Tag der Menschenrechte erklärte der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund, für den Schutz der Menschenrechte sei ein funktionierendes Asylsystem unabdingbar. Das zum neuen Jahr in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz biete auch die Chance, Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren.
Berglund: "Das Zuwanderungsgesetz steht bald auf dem Prüfstand. Es muss auch im Flüchtlingsschutz den Praxistest erst bestehen. Dieser wird nur gelingen, wenn die innerbehördlichen Anwendungshinweise unter Beachtung internationaler Menschenrechtsstandards umfassend erneuert werden."
So werde im Gesetzestext ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention Bezug genommen und anerkannt, dass die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung unter den Schutz dieses Abkommens fallen. Aus dessen konsequenter Anwendung ergebe sich die Notwendigkeit, die Prüfung der Schutzbedürftigkeit im Asylverfahren neu auszurichten.
Berglund: "Im Mittelpunkt müssen zukünftig die Schutzsuchenden und deren wohlbegründete Furcht vor Verfolgung stehen. Hingegen ist die Frage nach dem Urheber der Verfolgung nicht mehr entscheidungsrelevant."
Berglund betonte, das Zuwanderungsgesetz biete im Grundsatz auch wichtige Fortschritte für jene Asylsuchende, die zwar nicht die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllten, aber nach menschenrechtlichen Maßstäben schutzbedürftig seien. In Zukunft dürfe es keinen Unterschied mehr machen, ob Folter oder unmenschliche Behandlungen von staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen ausgehe. Allerdings gebe es weiterhin Lücken mit Blick auf Bürgerkriegsflüchtlinge, die in ihrem Heimatland schwerwiegenden allgemeinen Gefahren ausgesetzt sind.
Der UNHCR-Vertreter forderte deshalb dazu auf, bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes die bereits verabschiedete EU-Richtlinie für die Anerkennung von Flüchtlingen und anderen Schutzbedürftigen zu berücksichtigen.
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