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Iraker nicht vom Bleiberecht ausschließen

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert
an die Innenministerkonferenz, auch geduldeten irakischen 
Flüchtlingen die Möglichkeit eines Bleiberechts in Deutschland 
einzuräumen. Zudem tritt die UN-Organisation dafür ein, den geplanten
Zugang zum Arbeitsmarkt in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis 
zu ermöglichen.
Der UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die 
Tschechische Republik Gottfried Köfner erklärte heute in Berlin, er 
begrüße ausdrücklich die aktuellen Bemühungen um eine 
Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer in 
Deutschland. Unter ihnen seien viele schutzbedürftige Flüchtlinge. 
Dies gelte gerade auch für Iraker, die angesichts der dramatischen 
Lage in ihrem Heimatland keine Rückkehrperspektive hätten. Dessen 
seien sich auch die deutschen Behörden bewusst. "Es ist deshalb nur 
konsequent, auch Irakern ein Bleiberecht einzuräumen, zumal es keine 
erkennbaren sachlichen Gründe für einen pauschalen Ausschluss gibt", 
sagte Köfner.
In einem heute veröffentlichten Positionspapier spricht sich UNHCR
zudem dafür aus, den betroffenen Flüchtlingen einen uneingeschränkten
Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. Für nicht sinnvoll hält die 
UN-Organisation dabei den Vorschlag, die Arbeitserlaubnis lediglich 
mit einer befristeten Verlängerung der Duldung zu verknüpfen. Die 
Betroffenen würden so weiterhin in Unsicherheit über ihre Zukunft 
leben. Zudem würde eine solche Aufwertung der Duldung mit der 
Intention und Systematik des Zuwanderungsgesetzes nicht 
übereinstimmen.
UNHCR setzt sich zudem dafür ein, bei einer sogenannten 
Stichtagsregelung zu berücksichtigen, dass auch jene Flüchtlinge 
einen Chance auf ein Bleiberecht haben, die in den ersten Monaten 
nach Beendigung des Kosovo-Krieges (Juni 1999) aus Furcht vor 
Racheakten ihre Heimat verlassen mussten.
Darüber hinaus spricht sich die UN-Organisation u.a. dafür aus, 
humanitäre Öffnungsklauseln für Alleinerziehende, unbegleitete 
Minderjährige und Schwerkranke zu ermöglichen, die kaum in der Lage 
seien, die Voraussetzung wirtschaftlicher Selbständigkeit zu 
erfüllen.
Das UNHCR-Positionspapier zum Bleiberecht ist abrufbar unter 
www.unhcr.de.

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-15
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de

Original content of: UNHCR Deutschland, transmitted by news aktuell

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