Rauchmelder-Pflicht in Bayern - Nachrüstfrist für bestehende Wohnungen und Häuser läuft am 31.12. ab!
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag: In allen Bundesländern sind Rauchmelder seit mehreren Jahren Pflicht. Je nach Bundesland sind die Bestimmungen und die eingeräumten Übergangsfristen allerdings unterschiedlich, um die kleinen Lebensretter zu installieren. In Bayern läuft diese Frist jetzt zum Jahresende ab. Helke Michael hat sich mal schlau gemacht, was das für jeden Einzelnen heißt.
Sprecherin: Was bislang nur für Neu- und Umbauten galt, wird ab dem 31. Dezember auch für bereits bestehende Wohnungen und Häuser zur Pflicht: Eigentümer müssen sie mit Rauchmeldern ausstatten, und zwar ganz egal, ob sie die Räume vermietet haben oder selbst nutzen. Wird die Frist nicht eingehalten, stehen nicht nur Leib und Leben auf dem Spiel, sondern auch der Versicherungsschutz und ...
O-Ton 1 (Christian Rudolph, 11 Sek.): "...im schlimmsten Fall, also wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das auch strafrechtliche Folgen haben. Außerdem können Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist."
Sprecherin: Sagt Christian Rudolph von der Initiative "Rauchmelder retten Leben" und erklärt, in welche Räume Rauchmelder gehören.
O-Ton 2 (Christian Rudolph, 18 Sek.): "Auf jeden Fall gehört ein Rauchmelder in jedes Schlaf- und jedes Kinderzimmer. Mindestens ein weiterer Rauchmelder muss in alle Fluren, über die der Rettungsweg ins Freie führt. In Einfamilienhäusern gelten auch offene Treppenhäuser als Fluchtwege. Auch hier muss ein Warnmelder am höchsten Punkt montiert werden. Das ist so Pflicht!"
Sprecherin: Zusätzlich machen Rauchmelder auch in Wohn- und Arbeitszimmern Sinn. Am sichersten sind übrigens geprüfte Qualitätsrauchmelder, ...
O-Ton 3 (Christian Rudolph, 15 Sek.): "...die Sie an dem Symbol mit dem Großbuchstaben 'Q' auf dem Gerät und der Verpackung erkennen können. Das "Q" ist ein unabhängiges Prüfzeichen für hochwertige Rauchmelder mit einer fest verbauten 10-Jahres-Batterie, die sich schon vor Jahren am Markt etabliert hat und auch von der Feuerwehr empfohlen wird."
Sprecherin: Bei der Wartung heißt es dann "Aufpassen"! Denn während die bayrische Bauordnung besagt, dass Eigentümer nur in ihrem eigenen Zuhause dafür zuständig sind, und ansonsten die jeweiligen Mieter, ist laut bundesweitem Mietrecht der Vermieter bei allen Pflicht-Rauchmeldern in der Verantwortung.
O-Ton 4 (Christian Rudolph, 17 Sek.): "Insofern müssen alle von ihnen installierten Geräte mindestens einmal im Jahr überprüft werden, ob sie noch richtig funktionieren. Der Eigentümer ist natürlich ebenfalls dafür zuständig, die Rauchmelder, die nicht mehr funktionieren, auszutauschen. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn auch Sie als Mieter die Geräte hin und wieder selber checken."
Abmoderationsvorschlag: Viel Zeit bleibt also nicht mehr: Bis zum 31. Dezember müssen alle Wohnhäuser und Wohnungen in Bayern mit Rauchmeldern nachgerüstet sein. Alles, was Sie dazu wissen sollten, finden Sie auch noch mal im Netz unter www.rauchmelderlebensretter.de.
Pressekontakt:
Claudia Grötschel
Tel.:030/44 02 01-30
Mail:redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
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