Verbessertes Wahlrecht für Mütter: Mehr Mitsprache bei der Auswahl der richtigen Kurklinik
Berlin (ots)
Das Müttergenesungswerk begrüßt die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, das mit dem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)" am 24. Juli in Kraft getreten ist. Krankenkassen sind nun ausdrücklich verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie bei Vater-Kind-Maßnahmen zu beachten. Zu den sogenannten "berechtigten Wünschen" bei der Wahl einer geeigneten Kurklinik gehören die Berücksichtigung von Schwerpunktmaßnahmen zum Beispiel bei einer Krebserkrankung oder bei Trauer, der Wunsch nach einer konfessionellen Klinik, spezifische Therapieangebote oder besondere Angebote der Kinderbetreuung.
Zwar haben Krankenkassen nach wie vor das Recht, die Klinik vorzuschlagen, aber sie haben nun auch die Pflicht, das Wunsch- und Wahlrecht zu beachten, das heißt, Versicherte müssen einer von der Krankenkasse ausgewählten Klinik nicht zustimmen. "Wir freuen uns über die neue Gesetzesregelung. Das Müttergenesungswerk hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, das Wunsch- und Wahlrecht auch bei Vorsorgemaßnahmen zu stärken", sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. "Wir empfehlen Müttern und Vätern, die eine Kurmaßnahme zur beantragen, schon im Antrag die Klinik anzugeben, in der die Maßnahme stattfinden soll."
Krankenkassen müssen diesen Wunsch berücksichtigen oder gegebenenfalls eine Ablehnung begründen. Eine Ablehnung allein aus wirtschaftlichen Gründen - wenn beispielsweise die ausgewählte Klinik einen höheren Tagessatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik hat - ist nicht ausreichend. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eventuelle Mehrkosten bei diesen mütter- und väterspezifischen Maßnahmen nach § 24 und § 41 SGB V nicht von den Versicherten zu zahlen sind.
Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern und Vätern, sich in einer der rund 1.300 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden kostenlos beraten zu lassen.Informationen zu Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.de.
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