Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR)
Abschiebungsbeobachtung legt den Jahresbericht 2015 vor
"Forum Flughäfen in NRW" lädt zum Medientermin am 9. Mai ein
Düsseldorf (ots)
Das Forum Flughäfen in Nordrhein-Westfalen (FFiNW) legt den Jahresbericht 2015 der Abschiebebeobachtung vor. Im Auftrag des Moderators des Forums, Kirchenrat Rafael Nikodemus, laden wir die Medien zum PRESSEGESPRÄCH, am Montag, 9. Mai 2016, 11 Uhr, im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf, ein.
Gesprächspartnerinnen und -partner sind: Ministerialdirigent Burkhard Schnieder (Abteilungsleiter im Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen), Polizeidirektor Udo Peltzer (Leiter der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf), Dalia Höhne (Abschiebungsbeobachtung) und Kirchenrat Pfarrer Rafael Nikodemus (Moderator des FFiNW).
Anmeldungen an: pressestelle@ekir.de
Das Forum Flughäfen in NRW wurde im Jahr 2000 gegründet und ist ein Gremium aus Vertetern von (staatlichen) Behörden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, die im Austausch über den Vollzug von Flugabschiebungen stehen. Dem FFiNW gehören zurzeit Vertreter der Bundespolizei, des NRW-Innenministeriums, der Zentralen Ausländerbehörden, der evangelischen sowie katholischen Kirche, der Diakonie, der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats NRW, des UNHCR, von Pro Asyl und Amnesty International an. Das FFiNW wurde gegründet, um durch die Bündelung von Informationen und Kompetenzen im Zusammenhang von Flugabschiebungen zu erhöhter Transparenz beizutragen und eine verbesserte Sachverhaltsaufklärung zu Fragen im Hinblick auf Abschiebungen auf dem Luftweg zu erreichen.
Zum 1. August 2001 wurde die Stelle der Abschiebungsbeobachtung an den Flughäfen in NRW, primär für den Flughafen Düsseldorf, eingerichtet. Die Stelle ist bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe angesiedelt und wird je zur Hälfte aus diakonischen/kirchlichen Mitteln und aus Mitteln des Landes NRW finanziert. Ziel der Abschiebungsbeobachtung ist es, den Vorgang und Vollzug von Rückführungsmaßnahmen transparent zu machen und gegebenenfalls Missstände aufzudecken. Dabei ist die Stelleninhaberin als objektive Zeugin zu sehen und kann zugunsten aller Beteiligten aussagen. Die Wahrung humanitärer Standards und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist übergeordnetes Prinzip.
Pressekontakt:
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