FZ: Ein Geschmäckle bleibt
Kommentar der "Fuldaer Zeitung" (Dienstagausgabe, 15. Juni) zur Telekom-Spitzelaffäre
Fulda (ots)
Für den oberflächlichen Betrachter scheinen die Dinge klar: Aha, jetzt kommt dieser Zumwinkel schon wieder davon. Erst eine milde Bewährungsstrafe in seinem Steuerhinterziehungsprozess vor gut anderthalb Jahren, und jetzt windet er sich auch noch aus einer Anklage in der Telekom-Spitzelaffäre heraus. Doch bei näherem Hinsehen zeigen sich ein paar Facetten mehr: So muss man festhalten, dass Zumwinkel in der Steueraffäre durchaus bestraft worden ist - immerhin musste er eine Million Euro als Bewährungsauflage zahlen. Und auch die Telekom-Affäre wird Kratzer am Image des Ex-Postchefs hinterlassen. Denn zumindest ein Geschmäckle bleibt, und noch ist die Sache für Zumwinkel und Ricke nicht ausgestanden: Die Frage nach dem Warum wird nämlich auch in einem möglichen Zivilprozess eine Rolle spielen. Immerhin hat sich der Vorwurf offenbar erhärtet, dass es tatsächlich Bespitzelungen rund um den Aufsichtsrat gab. Wer gab hierzu den Auftrag? Dass Mitarbeiter aus der mittleren Ebene oder eine beauftragte IT-Firma von sich aus oder aus Übereifer zu illegalen Mitteln griffen, klingt jedenfalls nicht sehr plausibel. Eines jedoch hätte jedem bewusst sein müssen, der für den Kommunikationsdienstleister tätig ist - ganz gleich, ob als Vorstandschef oder als DSL-Anschlussmonteur: Ein Unternehmen, das seine geradezu polizeilichen technischen Möglichkeiten nutzt, um die eigenen Leute auszuspionieren, büßt an Glaubwürdigkeit ein. Immerhin ist das Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht, und die Telefonanbieter stehen mit ihrer Seriosität dafür, dass es gewährleistet ist. Aber offenbar war das Klima des Misstrauens in der Telekom-Führungsetage derart ausgeprägt, dass die von Ricke nach eigenen Angaben angeregten "Vorschläge zur Unterbindung von Indiskretionen" allem Anschein nach als Aufforderung zum Gesetzesbruch interpretiert wurden. Die Bonner Staatsanwaltschaft konnte hier keinen Zusammenhang herstellen - zumindest keinen strafrechtlich relevanten. Aber vielleicht wird dieser Punkt später einmal vor einem Zivilgericht erörtert: Schließlich will die Telekom gegen ihre beiden ehemaligen Spitzenleute auf Schadenersatz klagen, weil die Affäre nur durch Managementfehler möglich geworden sei. Und das trifft den Kern der Sache schon eher.
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