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Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege

Beratung zur Pflege verbessern

Berlin (ots)

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat heute einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege vorgestellt, der Politik und Praxis eine lange vermisste Grundlage für die Weiterentwicklung von Beratungsangeboten bietet.

Pflegerische Versorgung findet in Deutschland überwiegend in Familien statt. Um pflegende Angehörige zu unterstützen und zur Stabilisierung der häuslichen Pflege beizutragen, kommt Beratung in der Pflege eine zentrale Rolle zu. Doch trotz ihrer erheblichen Bedeutung ist das Beratungsangebot kaum überschaubar und die Qualität der Beratungsangebote in Deutschland höchst unterschiedlich. Ein zentraler Grund dafür ist, dass es bisher an einer allgemeingültigen konzeptionellen Grundlage für Inhalte, Qualitätsanforderungen sowie Dokumentation und Auswertung von Beratungsangeboten in der Pflege fehlte. Vor diesem Hintergrund hat das ZQP heute nach zweijähriger Erarbeitung einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege vorgelegt.

Dieser bietet Politik und Praxis einen validen Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung und die Bewertung der Qualität von Beratung in der Pflege. Anhand von Qualitätsbereichen legt der Qualitätsrahmen konkrete Qualitätsanforderungen an die Beratungsangebote fest. Zudem könnten die Ergebnisse beispielsweise für die Erarbeitung der im Pflegestärkungsgesetz II vorgesehenen bundesweit einheitlichen Pflege-Beratungsrichtlinie genutzt werden.

Der Qualitätsrahmen wurde im Auftrag des ZQP unter Federführung von Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück, erstellt. An der Entwicklung des Qualitätsrahmens waren Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des AOK-Bundesverbands, des Verbands der Ersatzkassen e. V., des MDK Bayern, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V., des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Bundesverbands e. V. und des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. zentral beteiligt.

"Gute Beratung ist der Schlüssel zu einer guten Pflege. Ist das Beratungsangebot gut, haben pflegedürftige Menschen bessere Chancen, möglichst lange gut versorgt im eigenen Zuhause zu leben. Voraussetzung ist, dass feststeht, was gute Beratung in der Pflege leisten muss. Darauf gibt der heute vorgelegte Qualitätsrahmen Antworten. So kann er zur Verbesserung des Beratungsangebots beitragen", erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP.

Der Qualitätsrahmen umfasst sechs Abschnitte. Neben der Festlegung von Zielen, werden Begriffe, die im Beratungskontext verwendet werden, definiert, so zum Beispiel Information, Aufklärung, Beratung und Schulung. Qualitätskriterien werden unter anderem für Rahmenbedingungen, Kompetenzen der Berater und den Beratungsprozess beschrieben. Der Beratungsprozess wird als das zentrale Element von Beratung herausgestellt. Das Ergebnis sollte offen und für den Ratsuchenden transparent sein. Die Prozessschritte und Ergebnisse sind zu dokumentieren. Verlauf und Abschluss des Beratungsprozesses sowie Beratungsbeziehung sollten systematisch ausgewertet werden.

Das ZQP plant den Qualitätsrahmen als eine übersichtliche Verbraucherversion bis Mitte des Jahres herauszugeben.

Mehr zum ZQP-Qualitätsrahmen finden Sie auf www.zqp.de

Zum Hintergrund

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements zugeschrieben. Die gesetzlichen Ansprüche zur Beratung werden seit Jahren vielfältiger. Mit dem 2008 verabschiedeten Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung festgeschrieben und wichtige Impulse für den bundesweiten Ausbau einer Beratungsinfrastruktur gesetzt. Im zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde festgelegt, dass der GKV-Spitzenverband bis zum 31. Juli 2018 eine bundeseinheitliche, fachlich fundierte und unmittelbar verbindliche Richtlinie für die Pflegeberatung nach § 7a des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI erarbeiten muss.

Pressekontakt:

Torben Lenz
Tel.: 030 275 93 95 - 15
E-Mail: torben.lenz@zqp.de

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