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Weihnachtsmärkte: Ein Glühwein reicht oft zur Fahruntüchtigkeit

Weihnachtsmärkte: Ein Glühwein reicht oft zur Fahruntüchtigkeit

Berlin, 15. Dezember 2017: Glühwein ist ein beliebtes alkoholisches Getränk in der Vorweihnachtszeit und wird besonders auf Weihnachtsmärkten ausgeschenkt. Allerdings kann schon eine Tasse Glühwein die Fahrtüchtigkeit so einschränken, dass es besser ist, das Auto stehen zu lassen.

Glühwein hat einen Alkoholgehalt von mindestens sieben Volumenprozent; die Wärme lässt den Alkohol schneller ins Blut gehen. Bereits eine Tasse Glühwein kann bei einem durchschnittlichen Menschen eine Blutalkoholkonzentration von über 0,3 Promille zur Folge haben.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a.D.: "Weihnachtsmärkte und Glühwein gehören für die meisten Menschen in die Adventszeit. Viele unterschätzen dabei aber seine Wirkung und fühlen sich noch in der Lage, ins Auto zu steigen, obwohl der Pegel schon bedenklich hoch ist. Genießen Sie Ihren Glühwein und steigen Sie danach in den Bus, die Bahn oder ein Taxi - wer trinkt, fährt nicht!"

Fahren unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt

Wer auf das Auto angewiesen ist, greift auf dem Weihnachtsmarkt lieber zu einem alkoholfreien Getränk, denn Alkohol beeinträchtigt die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit. Er enthemmt auch und vernebelt mit steigendem Pegel die Selbsteinschätzung. In 2016 wurden laut dem Statistischen Bundesamt 13.403 Unfälle registriert, bei denen Menschen zu Schaden kamen und Alkohol im Spiel war, 225 Menschen starben dabei.

Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot. Aber auch für alle anderen kann schon ein kleiner Schwips rechtliche Konsequenzen haben. Kommt es während der Fahrt zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder verursacht man einen Verkehrsunfall, droht bereits ab 0,3 Promille (also etwa einer Tasse Glühwein) eine Strafe. Ist die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen, kann es je nach Schwere des Vergehens schon zu Punkten, Fahrverboten, Geld- und sogar Freiheitsstrafen kommen.

Wird man mit 0,5 Promille oder mehr erwischt (auch ohne Gefährdung des Verkehrs), können bis zu 1500 Euro fällig werden, mindestens ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.

Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig unabhängig von Ausfallerscheinungen. Wer erwischt wird, dem drohen mindestens drei Punkte, hohe Geld- oder Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug von einem halben Jahr oder mehr.

Informationen zur DVW:

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Ansprechpartnerin für die Presse:

Hannelore Herlan

Pressesprecherin

Budapester Str. 31

10787 Berlin

Telefon: 030 / 516 51 05 20

Mobil: 0151 / 16 62 72 75

E-Mail: hannelore.herlan@dvw-ev.de

Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen - heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.

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