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DVW-Präsident zufrieden mit den Ergebnissen des Verkehrsgerichtstags

DVW-Präsident zufrieden mit den Ergebnissen des Verkehrsgerichtstags

Berlin, 26. Januar 2017: Auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde sich im Arbeitskreis "Cannabiskonsum und Fahreignung" für die Anhebung der Blutgrenzwerte von THC zur Feststellung des Trennungsvermögens zwischen Konsum und Fahreignung ausgesprochen. Dies soll auch für Verkehrsteilnehmer Gültigkeit haben, die Cannabis auf Rezept konsumieren. Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW), zeigte sich als Leiter des Arbeitskreises zufrieden mit dem Ergebnis und lobte die konstruktive Diskussion.

"Auch wenn zu Beginn der Beratungen die Positionen weit auseinander zu liegen schienen, konnte im Arbeitskreis eine gute und sachliche Atmosphäre geschaffen und weitgehend Konsens erzielt werden. Mit unseren Empfehlungen gehen wir Schritte in die richtige Richtung", so Bodewig.

Der Arbeitskreis teilte die Einschätzung der Grenzwertkommission, dass ein Cannabiskonsument erst ab einem THC-Wert von 3 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nicht mehr klar zwischen Konsum und sicherer Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. In der heutigen Rechtsprechung liegt der Wert bei 1 Nanogramm.

Der Grenzwert soll auch für Verkehrsteilnehmer gelten, die Cannabis auf Rezept erhalten. Auch im Falle einer medizinischen Indikation sind unter dem Einfluss von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr Zweifel an der Fahreignung begründet.

Nach Auffassung des Verkehrsgerichtstags müssen Patienten, die ein Kraftfahrzeug führen wollen, durch entsprechend qualifizierte Ärzte umfassend über ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und Fahrsicherheit informiert und begleitet werden. Sie dürfen nur fahren, sofern sie keine körperlichen Ausfallerscheinungen zeigen oder Beeinträchtig sind. Der Gesetzgeber wird ferner gebeten, für Kontrollen im Straßenverkehr ein geeignetes Nachweisdokument vorzusehen.

Bodewig: "Wir kamen gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung im Bereich Medikamente und berauschende Mittel überarbeitet werden muss und hier der Verordnungsgeber gefragt ist. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung gilt nach meinem Verständnis auch für die derzeitige Verordnung beim Thema Alkohol."

Die Empfehlungen wurden mit nur drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen bei insgesamt rund 250 Teilnehmern beschlossen. Dies wertete Bodewig als großen Erfolg.

Informationen zur DVW:

www.deutsche-verkehrswacht.de

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Ansprechpartnerin für die Presse:

Hannelore Herlan

Pressesprecherin

Budapester Str. 31

10787 Berlin

Telefon: 030 / 516 51 05 20

Mobil: 0151 / 16 62 72 75

E-Mail: hannelore.herlan@dvw-ev.de

Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen - heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.

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