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PM | Cannabis-Legalisierung: Null-Toleranz für Führerschein-Neulinge

ACE, Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände,

Deutsche Verkehrswacht und TÜV-Verband

gemeinsam für Aufklärung und Verkehrssicherheit

Cannabis-Legalisierung:

Null-Toleranz für Führerschein-Neulinge

Berlin 27. März 2024 – Auf Initiative des ACE Auto Club Europa setzen sich die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die Deutsche Verkehrswacht und der TÜV-Verband gemeinsam für mehr Verkehrssicherheit im Rahmen der Cannabis-Legalisierung zum 1. April ein. Im Schulterschluss fordern die Verbände zumindest für Fahranfängerinnen und -anfänger analog zum Umgang mit Alkohol am Steuer ein absolutes Cannabisverbot. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Aufklärungsarbeit zu leisten, um die Gefahren von Cannabis-Konsum und aktiver Verkehrsteilnahme deutlich zu machen.

Grenzwert-Debatte noch nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert

Der THC-Wert von 1,0 ng/ml Blutserum markiert aktuell den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehrsrecht. In der Debatte um einen künftigen Grenzwert werden derzeit höhere Werte vorgeschlagen und diskutiert. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr soll noch bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, fürchtet: „Die Festlegung eines THC-Grenzwertes beruht momentan weniger auf einer ausreichend fundierten Wissensbasis, da es noch zu wenige wissenschaftliche Untersuchungen gibt. Stattdessen ist sie abhängig vom politischen Willen. Dabei dürfte allen klar sein: Die Cannabislegalisierung gepaart mit einem neuen, höheren Grenzwert wird nicht zu mehr Verkehrssicherheit führen. Für uns, gibt es keinen Zweifel, dass sich das Unfallrisiko erhöhen wird.

Jürgen Kopp, Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, verdeutlicht das Risiko: „Cannabis wirkt psychoaktiv und schränkt nachweislich die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit von Konsumentinnen und Konsumenten ein. Der Konsum kann auf unterschiedliche Weise das Fahrverhalten beeinflussen und ist insbesondere für Führerschein-Neulinge ein unkalkulierbares Risiko.“

Richard Goebelt, Mitglied der Geschäftsleitung des TÜV-Verbands, bekräftigt die Forderung des Bündnisses: „Notwendig ist ein klares Bekenntnis zu einer Null-Toleranz-Grenze zumindest bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern. Sonst hätten sie zwar eine Null-Promille-Grenze beim Alkohol, aber keine entsprechende Einschränkung beim Fahren unter Einfluss von THC. Das 2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und -anfänger hat sich bewährt und sollte als Blaupause bei Cannabis gelten.“

Mehr Präventionsarbeit dringend erforderlich

Bei der Legalisierung eines Rauschmittels ist es dringend notwendig, angemessen über die Auswirkungen zu informieren. Darum appelliert das Bündnis an die Bundesregierung, die begleitende Präventions- und Aufklärungsarbeit schnell auf den Weg zu bringen und auf die Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch den Genuss von Cannabis hinzuweisen.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, unterstreicht: „Cannabis ist jetzt ein legales Rauschmittel. Das bedeutet aber nicht, das Fahren unter THC-Einfluss ungefährlich oder erlaubt ist. Wir müssen jetzt klare Signale senden und intensiv über die möglichen Folgen aufklären. Kernbotschaft muss die Notwendigkeit einer strikten Trennung von Drogenkonsum und aktiver Verkehrsteilnahme sein. Nur so senken wir hier das Unfallrisiko. Wer kifft, fährt nicht!

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Über die Deutsche Verkehrswacht:
Die Deutsche Verkehrswacht e. V. (DVW) ist ein gemeinnütziger Verband, der seit 100 Jahren ehrenamtliche Unfallprävention betreibt. In vielen tausend Veranstaltungen pro Jahr informieren die aktiven Ehrenamtlichen der Verkehrswachten zu wichtigen Regeln, beraten zum sicheren Verhalten und trainieren Menschen aller Altersgruppen auf Fahrrad und E-Scooter, im Auto und zu Fuß. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Mobilitätsbildung in Kita und Schule.
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als engagierte Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen. 
Über die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände:
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist der Zusammenschluss der 18 Fahrlehrer-Landesverbände und vertritt die Interessen der Fahrlehrerschaft auf Bundesebene. Die Landesverbände haben insgesamt ca. 15.000 Mitglieds-Fahrlehrer. 
Über den TÜV-Verband:
Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

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Heiner Sothmann
Pressesprecher
Fon: 030 / 516 51 05 21
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Mail:  presse@verkehrswacht.de
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