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VW-Abgas-Skandal: "Vorsätzlicher Betrug wird offenbar"
Verbraucheranwalt fordert Verjährungsverzicht von Volkswagen
Politik in der Pflicht

Bremen (ots)

"Damit gesteht Volkswagen einen vorsätzlichen Betrug an den Kunden ein", kommentiert Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Verbraucherschutzkanzlei KWAG aus Bremen Äußerungen von VW im Rahmen des vom Kraftfahrtbundesamt erzwungenen Rückrufs. Für alle Modelle mit dem 1,6-Liter-Motor ist ein Rückruf demnach erst für September 2016 geplant. In der Begründung heißt es, eine technische Lösung für die Modelle sei nicht früher zu erwarten. Die langen Wartezeiten für die Umrüstung des betroffenen Motors ergeben sich offenbar aus der Konstruktion des Aggregats. Gieschen: "Damit räumt VW selber ein, dass nicht nur die Software verändert werden muss." Gegenwärtig ist der Motor seiner Ansicht nach überhaupt nicht in der Lage, die angegebenen Abgas-Grenzwerte einzuhalten. "Volkswagen muss damit bereits während der Konstruktion des Aggregates bekannt gewesen sein, dass der Motor niemals die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen kann", sagt der Rechtsanwalt. Das sei als "glasklarer Betrug" am Kunden zu werten.

Der angekündigte Rückruf berge für VW-Kunden zweierlei Risiken. Zum einem würden durch eine unkontrollierte Nachrüstung Beweise vernichtet. ""Egal was in den Werkstätten an den Fahrzeugen verändert wird, der Kunde hat hinterher keine Möglichkeit, das zu überprüfen", warnt Gieschen. Er rate daher dringend, zeitnah die betroffenen Autos bei einem auf Fahrzeugprogrammierung spezialisierten Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen. KWAG kooperiere deshalb mit einem Experten, der extra eine Info-Webseite eingerichtet hat (www.Volkswagen-Skandal.de).

KWAG-Kooperationspartner Daniel Weber aus dem oberbayerischen Peißenberg sieht neben Volkswagen auch die Hersteller der Motorsteuergeräte Bosch und Continental in der Pflicht, sich umfassend in die Aufklärung einzubringen. "Es ist nicht auszuschließen, dass diese sich an der Entwicklung für den Einsatz beteiligt haben", sagt der Kfz-Sachverständige. Bosch hatte in den vergangen Tagen eingeräumt, Volkswagen vor dem Einsatz der Software gewarnt zu haben.

Zum anderen birgt die lange Dauer der geplanten Rückrufaktion laut Rechtsanwalt Gieschen auch juristische Risiken für die Kunden. Gewährleistungsrechte könnten zwischenzeitlich verjähren. Bei Neuwagen betrage die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Kaufdatum, bei Gebrauchtwagen ein Jahr.

"Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist denkbar, die muss aber im Laufe eines Jahres nach Kenntnis von der Täuschungshandlung erfolgen", sagt Gieschen. Die Frist habe mit der Veröffentlichung der ersten Medienberichte im September 2015 begonnen. Gieschen fordert daher neben den Rückrufaktionen auch einen umfassenden Verjährungsverzicht von Volkswagen und seinen Händlern. "Die Kunden sind sonst gezwungen, Klagen einzureichen, noch bevor der Rückruf richtig begonnen hat." Die langen Nachbesserungsfristen dürften nicht zu ihren Lasten gehen. "Wir sehen hier auch die Politik und insbesondere das Land Niedersachsen in der Pflicht, entsprechenden Druck auf die Volkswagen AG auszuüben", meint Verbraucheranwalt Gieschen. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil und sein Wirtschaftsminister Olaf Lies (beide SPD) sind Mitglieder im VW-Aufsichtsrat.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de

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