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"VW-Konzern muss Verpflichtungen seiner Händler übernehmen" Bremer Verbraucheranwalt fordert umfassenden Verjährungsverzicht / Politik sollte endlich Einfluss nehmen

Bremen (ots)

Für alle Besitzer von Fahrzeugen aus dem VW Konzern ist aktuell nicht mehr überschaubar, ob ihr Fahrzeug von Manipulationen betroffen ist. "Wer beim Einschlafen noch glaubt, ein mangelfreies Fahrzeug zu besitzen, kann beim Frühstück erfahren, dass nun auch sein Auto schadhaft ist", sagt der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Verbraucherschutz-Kanzlei KWAG. Gleichzeitig würde aber täglich bei Hunderten betroffener Fahrzeuge die Gewährleistungsfrist ablaufen. Häufig bereits bevor die Halter überhaupt wüssten, dass ihre Fahrzeuge mit manipulierter Software unterwegs sind.

"Der Zustand ist unhaltbar", meint Gieschen. "Man kann den Eindruck haben, dass VW sich mit der Aufklärung des Skandals, der Information der Halter und der Mängelbeseitigung absichtlich Zeit lässt, um möglichst viele Ansprüche in die Verjährung zu treiben." Bei der gegenwärtigen Art der Aufarbeitung der Krise "spare" VW jeden Tag Millionen an Gewährleistungsansprüchen.

Dazu macht Gieschen eine Rechnung auf: "Unterstellt man die von VW selbst veröffentlichten Zahlen von 2,4 Millionen betroffener Autos, teilt diese durch die gerundeten Arbeitstage der letzten zehn Jahre, also 3000, dann kommt man auf 800 Neuzulassungen pro Tag." Das bedeute, jeden Tag laufe bei 800 Fahrzeugen die Gewährleistungsfrist ab. Da diese Frist maximal zwei Jahr betrage, seien demnach alle älteren Fahrzeuge bereits aus der Gewährleistung heraus. "Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 20.000 Euro pro Fahrzeug verjähren also täglich Ansprüche von rund 3,2 Millionen Euro, die VW allein durch Nichtstun spart."

Nach Gieschens Meinung ist mittlerweile die Politik gefragt. "Immerhin ist das Land Niedersachsen Großaktionär bei VW und Politik und Gewerkschaften beherrschen den Aufsichtsrat." Der Konzern müsse zum einen unverzüglich die sogenannte befreiende Schuldübernahme für alle Gewährleistungsansprüche von Kunden gegenüber VW-Händlern und Verkäufern und außerdem einen rückwirkenden Verjährungsverzicht seit dem erstmaligem Einbau der Manipulationssoftware erklären, so Gieschens Forderung.

VW-Händler seien in dem Skandal genauso Opfer wie die VW Kunden. "Sie wussten nichts von den Manipulationen, sind aufgrund der Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag aber Anspruchsgegner für VW-Besitzer", erläutert Gieschen. Volkswagen müsse deshalb eine befreiende Schuldübernahme erklären. Damit könnten sich dann alle betroffenen Kunden direkt an den Konzern wenden und die Händler würden nicht auch noch für den Betrug des Herstellers bestraft.

Gieschen fordert den Aufsichtsrat von Volkswagen nachdrücklich auf, entsprechende Erklärungen und Maßnahmen zu beschließen, sonst werde man ihm eine Mitschuld am massenhaften Betrug zulasten der Verbraucher vorwerfen müssen. Der VW-Aufsichtsrat soll laut Medienberichten am Montag tagen, am Wochenende ist offenbar ein vorbereitendes Treffen der Spitze des Gremiums, des VW-Präsidiums, geplant.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de

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