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VW-Abgas-Skandal: KWAG-Rechtsanwälte erwarten Nachlieferung ohne Nutzungsentschädigung

Bremen/Kornwestheim (ots)

Bislang waren vom Abgas-Skandal betroffene VW-Besitzer, die eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gefordert hatten, vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun hat das Münchner Landgericht erstmals anders entschieden. Für Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Bremer Kanzlei KWAG ist das aktuelle Urteil richtungsweisend. "Hier liegt eindeutig ein erheblicher Mangel vor, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, wenn er nicht in angemessener Zeit beseitigt wird." Volkswagen habe mittlerweile mehr als ein halbes Jahr dafür Zeit gehabt, ohne dass entsprechendes passiert sei. Die Münchner Richter hatten einen Autohändler verurteilt, den abgas-manipulierten Seat eines Ehepaares gegen die Anrechnung eines Nutzungsentgelts zurückzunehmen.

Die Anrechnung des Nutzungsentgeltes hält Gieschen für diskutabel. "Es gab bisher keinen Fall, in dem ein Hersteller bewusst betrogen hat, um sich dann bei der geschuldeten mangelfreien Nachlieferung auf 'Unverhältnismäßigkeit' zu berufen." Er könne sich vorstellen, dass zumindest der Europäische Gerichtshof die Linie des Münchner Landgerichts entsprechend fortentwickelt. "Wir werden im Ergebnis Nachlieferungen ohne Nutzungsentschädigungen sehen." Volkswagen hatte am Wochenende angekündigt, dem Händler zu empfehlen, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch Rechtsanwalt Michael Winter aus dem baden-württembergischen Kornwestheim, mit dem die Kanzlei KWAG in Sachen VW-Abgas-Skandal kooperiert, ist überzeugt, dass eine Rückabwicklung gerechtfertigt ist. Er nennt die bislang ergangenen Urteile der Landgerichte Bochum und Münster mit negativer Wirkung für die Verbraucher sogar "politisch motiviert". KWAG und Winter arbeiten in Sachen Abgasmanipulation inzwischen mit der US-amerikanischen Kanzlei Hausfeld zusammen und haben unter anderem eine Strafanzeige gegen BOSCH gestellt, die die Manipulationssoftware geliefert haben sollen. Nach Gieschens Ansicht kann auch das sogenannte Deliktsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als "scharfe Allzweckwaffe des Verbrauchers" gegen Volkswagen eingesetzt werden. Der Anspruch begründe sich aus dem Paragrafen 826 BGB. Das Wichtigste sei dabei das Verschuldensprinzip, das besagt, dass der Schädiger den Schaden rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt haben muss. "Volkswagen hat durch seine Manipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen, die ausgeglichen werden muss." Das betreffe auch Kunden anderer Hersteller, wie Skoda, Audi oder Porsche.

Ein Schaden ist den Kunden laut Gieschen auf jeden Fall entstanden. "Unabhängig davon, ob nach dem Rückruf Einbußen bei den Fahrzeugen auftreten - also die Leistung oder der Verbrauch schlechter wird - hat das Fahrzeug einen Malus." So wie ein Unfallschaden auch, könne dieser Malus nicht beseitigt werden. Das Auto könne noch so fachgerecht hergestellt werden, die Manipulation hafte dem Fahrzeug an. "Das wirkt sich wie ein Unfallschaden auf den Verkaufswert aus", sagt der Bremer Rechtsanwalt. "Viele Mandanten berichten uns, dass sie erst Rechtsrat suchen, nachdem sie festgestellt haben, dass ihr Fahrzeug zu keinem hinnehmbaren Preis verkauft werden kann."

Ansprüche aus dem Deliktsrecht bestehen laut Gieschen für jeden betroffenen Autobesitzer, unabhängig von Modell, Marke oder Hersteller - und vor allem unabhängig vom Kaufdatum. Die deliktischen Ansprüche verjähren allerdings nach drei Jahren ab Kenntnis. "Kenntnis erlangt haben die Verbraucher mit dem Beginn der Berichterstattung in den Medien im Jahre 2015", sagt Gieschen. Gieschen und Winter raten betroffenen Autobesitzern, ihre Ansprüche in jedem Fall juristisch durchzusetzen. Das aktuelle Urteil zeige, dass Verbraucher keineswegs ohnmächtig seien gegen die Autokonzerne.

Zur Information: KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren.

Rechtsanwalt Michael Winter ist vor allem auf Verkehrsstraf-, Bußgeld- und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Die Kanzlei bietet außerdem Unfallabwicklung mit eigener Schadenabteilung an.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG Rechtsanwälte,Lofthaus 4, Am
Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421
520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

Rechtsanwalt Michael Winter, Heubergstraße 21, 70806 Kornwestheim,
info@fuehrerscheinretter.de oder kanzlei@anwaltskanzlei-mw.de, Tel.:
07154 / 8017 88, Fax: 07154 / 8017 99, www.anwaltskanzlei-mw.de

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