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Abgas-Skandal: "Musterklage ist jetzt überflüssig"
VW-Vorstand Herbert Diess spricht von Betrug

Bremen (ots)

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Dieselbesitzern, jetzt aus der Musterklage auszusteigen. "Das Verfahren ist überflüssig, wenn der VW-Vorstandsvorsitzende öffentlich einräumt, die seinerzeit Verantwortlichen hätten betrogen." Herbert Diess hatte in der ZDF-Sendung "Lanz" am 18. Juni 2019, angesprochen auf das Verhalten von VW und die Installation illegaler Abschaltvorrichtungen, wörtlich gesagt: "Das, was wir gemacht haben, war Betrug." Damit sei die Musterklage für VW-Kunden überflüssig geworden. "Wenn der Vorstandsvorsitzende der VW AG einräumt, dass die damaligen Verantwortlichen betrogen haben, wozu dann noch eine langwierige Feststellungsklage, die eben genau das ans Licht bringen soll", sagt Ahrens.

Seiner Ansicht nach sind VW-Kunden jetzt erheblich besser beraten, wenn sie individuell klagen. Ahrens: "Je länger man wartet, umso mehr steigt die Nutzungsentschädigung, die vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen wird - und eine Entscheidung im Musterklageverfahren wird dauern." Außerdem müssten Betroffene danach ohnehin individuell ihre Ansprüche geltend machen.

Obendrein würden jetzt immer mehr Gerichte im VW-Abgas-Skandal zugunsten der betroffenen Kunden urteilen. Aktuell hätten von KWAG vertretenen VW-Kunden vor den Landgerichten in Aurich, Düsseldorf, Freiburg, Oldenburg, Stade und Stuttgart gegen den Konzern gesiegt. Vorher hatte bereits das Landgericht Bremen ebenfalls zugunsten der Kunden geurteilt.

So habe etwa das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe eines VW Sharan 2.0 TDI verurteilt. Vom Schadensersatz wird ein Nutzungsersatz abgezogen. Laut Rechtsanwalt Ahrens sehen das andere Landgerichte auch so. "Wir haben bereits Dutzende Urteile zugunsten der VW Kunden erstritten. Und das Netz der Landgerichtsbezirke, die VW-Kunden Schadensersatz zusprechen, wird immer dichter."

Es gebe daher keinen Grund, erst im Wege des langwierigen Musterklageverfahrens Tatsachen feststellen zu lassen, die die Gerichte bereits jetzt zur Begründung ihrer Urteile heranziehen würden.

Auch höhere Gerichtsinstanzen hätten bereits signalisiert, zugunsten der Kunden zu urteilen. So habe der 1. Zivilsenat am Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem kürzlich ergangenen, sogenannten rechtlichen Hinweis festgestellt, dass er den VW-Konzern im Dieselskandal für schadensersatzpflichtig hält. Hintergrund war die Klage des Besitzers eines Audi A 1, der das Fahrzeug im Sommer 2013 gebraucht gekauft hatte. Nach dem Software-Update wegen der Abgasmanipulation klagte er auf Schadensersatz, verlor aber in der ersten Instanz vor dem Landgericht Oldenburg. Das Berufungsgericht sieht den Fall jetzt völlig anders. Ahrens: "Das OLG geht nun auch von einer sittenwidrigen Schädigung des Käufers aus und machte deutlich, dass der Kläger mit seiner Berufung Erfolg haben werde." Auch dieser Kunde könne dann seinen Wagen gegen Nutzungsentschädigung zurückgeben. Außerdem soll er die Anwaltskosten erstattet bekommen. Ob es der beklagte VW-Konzern nun tatsächlich zu einem OLG-Urteil kommen lässt, ist noch offen.

Allerdings können Betroffene laut Ahrens nur bis zum 30. September aus dem Musterklageverfahren aussteigen, um individuell gegen Volkswagen vorzugehen. Wenn Ende September wie geplant der erste Verhandlungstermin begonnen hat, sei kein Ausstieg mehr möglich. Sorgen, dass ihre Ansprüche inzwischen möglicherweise verjährt sind, müssten sie sich nicht machen. "Verjährung tritt entgegen anderslautenden Berichten tatsächlich erst Ende 2019 ein", sagt Ahrens.

Kanzleiprofil KWAG RECHTSANWÄLTE

KWAG RECHTSANWÄLTE mit Sitz in Bremen gehört zu den erfolgreichen, vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG RECHTSANWÄLTE sind Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG RECHTSANWÄLTE positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG RECHTSANWÄLTE zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandan-ten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal, gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Arbeits-, Immobilien- und Umweltrecht.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens,
KWAG RECHTSANWÄLTE,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a,
28217 Bremen,info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0,
Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de

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