FINANZtest 03/00
Lügen lohnt sich nicht - Notlügen bei Vertragsabschlüssen sind nur selten erlaubt
Berlin (ots)
Wer die Wahrheit sagt, fährt sicherer. Lügen bei Arbeits-, Miet- oder Versicherungsverträgen können schwerwiegende Folgen haben. Das schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer März-Ausgabe. Aber auch über die Notlügen, die bei Vertragsgesprächen erlaubt sind, informiert das Heft der Stiftung Warentest.
Beim Vorstellungsgespräch können Lügen des Bewerbers über seine beruflichen Qualifikationen später zur Kündigung, zur Anfechtung des Arbeitsvertrages oder zu einem Aufhebungsvertrag führen. Falsche Angaben zum möglichen Einstiegstermin können teuer werden. Unter Umständen muss der Bewerber die Kosten für eine neue Stellenausschreibung übernehmen. Dagegen darf der Jobsuchende auf persönliche Fragen, wie nach einer Schwangerschaft oder der Parteizugehörigkeit, sofern sie mit der Arbeit nichts zu tun haben, die Unwahrheit sagen.
Im Gespräch zwischen Vermieter und Mieter dürfen alle Fragen, die sich auf den Mietvertrag beziehen lassen, gestellt werden. Eine ehrliche Antwort ist daher auf Fragen nach den Vermögensverhältnissen und nach dem Arbeitsplatz zu geben. Fragen nach Vorstrafen oder nach der Mitgliedschaft im Mieterverein sind nicht erlaubt, ein Belügen des zukünftigen Vermieters daher gestattet.
Beim Abschluss von Versicherungsverträgen sollte man alle Karten auf den Tisch legen. Wer auf relevante Fragen bewusst lügt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Für die Unwahrheit oder das Verschweigen muss teuer bezahlt werden, wenn die vorenthaltene Information Einfluss auf den Versicherungsfall hatte: Dann muss die Versicherung die Kosten erst gar nicht übernehmen.
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