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FINANZtest 04/00
Prozessfinanzierung
Unternehmen bezahlen Rechtsstreit

Berlin (ots)

Wer sein Recht vor Gericht einklagen will, der kann
sich den Prozess von Finanzierungsunternehmen bezahlen lassen. Wenn
der Kläger die Verhandlung gewinnt, kassiert der Finanzierer die
Hälfte des Gewinns. Wenn nicht, trägt der Geldgeber alle Kosten. Auf
die ungewöhnliche Art der Prozessfinanzierung weist die Zeitschrift
FINANZtest in ihrer April-Ausgabe hin.
Selbst der aussichtsreichste Prozess kostet zunächst einmal Geld:
Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten. Bieten
Rechtsschutzversicherung und staatliche Prozesskostenhilfe keine
ausreichende Unterstützung, können die Finanzierungsunternehmen
helfen. Allerdings interessieren sich diese nur für aussichtsreiche
Prozesse, ab einem bestimmten Streitwert: Der Marktführer, die Foris
AG, erwartet mindestens 100.000 Mark. Andere steigen schon bei 20.000
Mark ein.
Die Unternehmen finanzieren beispielsweise Klagen aus dem
Erbrecht, Kaufpreisforderungen oder Ansprüche gegen Banken wegen
fehlerhafter Anlageberatung. Geführt werden die Prozesse jedoch nicht
von den Geldgebern, sondern von unabhängigen Anwälten, die sich die
Mandanten selber suchen.
Ein Risiko dieser Finanzierung: Der Firma könnte das Geld
ausgehen. Dann muss der Mandant die Kosten doch wieder selbst
vorstrecken. Darüber hinaus wandert der Gewinn aus dem Prozess erst
einmal in die Taschen des Finanzierers, der dann den Kläger auszahlt.
Oder auch nicht. Der nächste Rechtsstreit wäre in so einem Fall
vorprogrammiert.
Weitere Informationen: Pressestelle, Tel. 030-26312345

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