FINANZtest 06/00
Gewinnspiele
Klagen statt ärgern
Berlin (ots)
Wer bisher versuchte, die von Versandhandelsfirmen versprochenen Geldgewinne oder Reisen einzufordern, musste meist vergeblich warten. Denn eigentlich, so das Kalkül der Anbieter, sollte man nur die beworbenen Waren bestellen. Doch damit soll es jetzt vorbei sein: Ab 1. Juni 2000 können Gewinner ihren Preis einklagen. Die Zeitschrift FINANZtest informiert in ihrer neuesten Ausgabe, wie Verbraucher Unternehmen zur Auszahlung des versprochenen Gewinnes zwingen können.
Eine neue, zeitgleich mit dem Fernabsatzgesetz verabschiedete Vorschrift bestimmt, dass Unternehmen, die Preise versprechen, diese auch aushändigen müssen. Das Gesetz richtet sich gegen einen Trick, den fast alle dubiosen Anbieter von Gewinnspielen anwenden. Sie erwecken bewußt den Eindruck, der Adressat habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und den Hauptpreis gewonnen. Oft halten die angeblich stolzen Gewinner von Bargeldpreisen, Sparbüchern, nagelneuen Autos und hochwertigen HIFI-Produkten die mitgeschickte "offizielle Gewinner-Benachrichtigung" mit Echtheits-Zertifikat" oder "Garantie-Coupon" und Notarstempel für echt. Eine absichtliche Irreführung des Verbrauchers, die der neue Gewinnspielparagraph verhindern soll.
Welche Firmen zu den schwarzen Schafen gehören, steht auf der aktualisierten FINANZtest-Warnliste "Unseriöse Gewinnspiele", die unter der Faxabrufnummer 01905/100108613 (2 Seiten,1,21 Mark pro Minute) erhältlich ist.
Weitere Informationen: Pressestelle, Tel. 030-26312345
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