FINANZtest 07/00
Steuersparmodelle - Das Steuersparargument zieht immer weniger
Berlin (ots)
Das Steuersparargument für Beteiligungsmodelle zieht nicht mehr, hieß es beim Inkrafttreten des neuen Paragraph 2b Einkommenssteuergesetz im letzten Jahr. Doch der Paragraph ist schwammig und der Streit groß, welche Anlagen vom Gesetz betroffen sind. Mit einer Anweisung an die Finanzämter will das Bundesfinanzministerium jetzt Klarheit schaffen. Die Zeitschrift FINANZtest listet in ihrer neuesten Ausgabe auf, für welche Steuersparmodelle der neue Paragraph 2b das "Aus" bedeutet.
Die wichtigste Mitteilung im Entwurf des Schreibens des Bundesfinanzministeriums lautet: Überschreiten die Verluste einer Gesellschaft 50 Prozent des Beteiligungskapitals, sollen die Beamten genau prüfen, ob der Anleger in erster Linie auf steuerliche Vorteile aus ist. Wenn ja, können nach Paragraph 2b genau diese Vorteile gekappt werden. Dubiose Beteiligungsgesellschaften können nun nicht mehr mit dem Steuersparargument werben.
Auch die Sofortrente auf Kredit hat danach den steuerlichen Segen des Bundesfinanzministeriums verloren. Für typische Bauträger-, Erwerber- oder Treuhandmodelle, die Eigentumswohnungen in einem Full-Service-Paket mit teuren und überflüssigen Zusatzleistungen verkaufen, wird der Paragraph 2b aller Voraussicht nach das "Aus" bedeuten. Anbieter geschlossener Immobilienfonds werden es schwer haben, den Paragraphen 2b zu umgehen. Steuersparmodelle, bei denen Anleger mehr als 100 Prozent ihrer Beteiligung steuerlich absetzen können, wird es nicht mehr geben.
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