PrismaLife AG legt Berufung ein
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Rostock vom 6. August 2010 ist haltlos und widerspricht Entscheidungen in vergleichbaren Verfahren
Ruggell (ots)
Der führende Liechtensteinische Lebensversicherer PrismaLife AG legt gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Rostock Berufung beim Oberlandesgericht Rostock ein.
Dem Verfahren liegt eine Forderung der PrismaLife AG wegen Nichtzahlung der Restforderung aus einer rechtswirksam geschlossenen separaten Kostenausgleichsvereinbarung zugrunde. Das Landgericht Rostock hat mit seinem Urteil vom 06. August 2010 (AZ.: 10 O 137/10) gegen den Anspruch auf Zahlung der Restforderung entschieden.
Das Urteil des Landgerichts Rostock beruht nach diesseitiger Einschätzung auf falschen rechtlichen Erwägungen. Das Landgericht Rostock hat sich nicht ausreichend mit dem Modell der separaten Kostenausgleichsvereinbarung auseinandergesetzt. Durch die bewusste Entscheidung der PrismaLife, den Versicherungsvertrag und die Kostenausgleichsvereinbarung zu trennen, erfolgt keine Verrechnung der Abschluss- und Einrichtungskosten mit der Prämie. Hieraus folgt, dass vorliegend die Regelungen für gezillmerte Versicherungen keine Anwendung finden. Leider hat das Landgericht Rostock dies bei seiner Entscheidung verkannt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Versicherer legt Berufung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist ein. Das Unternehmen ist zuversichtlich, das Berufungsverfahren positiv für sich entscheiden zu können.
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