Landgericht Bonn stellt sich ausdrücklich gegen die Urteilsbegründung des OLG Karlsruhe vom 19.09.2013
Ruggell (ots)
Das Landgericht Bonn hat am 25.02.2014 unter Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater Vergütungsvereinbarung begrüsst die PrismaLife AG diesen Entscheid sehr.
Das Landgericht Bonn bestätigt in seiner Entscheidung, dass für Nettopolicen mit separater Vereinbarung der Abschluss- und Einrichtungskosten die Vorschrift des § 169 Abs. 5 S. 2 VVG keine Anwendung findet.
Dabei führt das Landgericht in der Urteilsbegründung aus, dass der Gesetzgeber selbst zwischen zwei Varianten der Berechnung von Abschlusskosten klar differenziert und sich die Vorschrift des § 169 Abs. 5 S. 2 VVG bewusst nur auf den Fall der Verrechnung von Abschlusskosten und Prämien und die Vereinbarung eines Abzugs bezieht.
Es stellt sich damit ausdrücklich gegen die Urteilsbegründung des OLG Karlsruhe vom 19.09.2013 und weist daraufhin, dass der Gesetzgeber das Problem einer analogen Anwendung des § 169 im Gesetzgebungsverfahren gesehen und erörtert und danach dessen Anwendung für Nettopolicen bewusst ausgeklammert hat.
Nach Entscheid des LG Bonn ist ersichtlich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine separate Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer jedenfalls dann zulässig ist, wenn diese gesondert erfolgt und die Höhe der geschuldeten Kosten für den Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar ist.
"Dieses Urteil des Landgerichtes Bonn bestätigt unseren Weg.", sagt Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife. "Das Landgericht hat in der ausführlichen Urteilsbegründung unsere Rechtsauffassung bestätigt. Nettopolicen bieten dem Kunden maximale Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiss wofür er wie viel bezahlt. Mit unseren leistungsstarken Produkten bieten wir dem Kunden maximale Transparenz, beste Leistungen und die Sicherheit, einen innovativen und starken Vorsorgepartner an seiner Seite zu haben."
Die PrismaLife AG stellt zum Thema Transparenz und separater Vergütungsvereinbarung unter www.prismalife-transparenz.com weiterführende Informationen zur Verfügung.
Über PrismaLife
Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter: www.prismalife.com
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