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COMPUTERWOCHE-Interview mit Datenschutz-Experte Prof. Peter Wedde: "Viele IT-Verantwortliche verstoßen täglich gegen die Datenschutz-Gesetze"

München (ots)

Gesetzlicher Datenschutz wird nicht ernst genommen
/ Häufiger Missbrauch privater Daten der Arbeitnehmer / Verbot 
privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz hilft nicht weiter
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden mit sehr 
hohen Bußgeldern oder gar mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre 
belegt. Doch viele IT-Verantwortliche verstoßen täglich gegen die 
Datenschutz-Gesetze, sagt Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und
Datenschutz an der Fachholschule Frankfurt am Main, in einem 
aktuellen Interview mit der IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE (Ausgabe 
35/2008; www.computerwoche.de). "Der gesetzliche Datenschutz wird 
nicht ernst genommen." Der häufigste Missbrauch geschehe nach Ansicht
von Prof. Wedde mit privaten Daten der Arbeitnehmer. "Das klassische 
Beispiel ist der Eingriff in Inhaltsdaten - Stichwort 
E-Mail-Verkehr." Deshalb würden IT-Verantwortliche in Unternehmen, 
die die private Internet- und E-Mail Nutzung nicht explizit 
verbieten, schnell Gefahr laufen, gegen das 
Telekommunikationsgeheimnis zu verstoßen. "Selbst das reine Abgreifen
von Verkehrsdaten kann bereits strafbar sein - Stichwort 
'Unzulässiges Ausspähen von Daten'".
Oftmals spielt allerdings weniger Vorsatz als vielmehr grobe 
Fahrlässigkeit eine Rolle. "Wer personenbezogene Daten verarbeiten 
will, muss ganz genau wissen, ob er das auch darf. Dafür braucht es 
entweder eine geregelte gesetzliche Erlaubnisnorm oder eine 
freiwillige Einwilligung des Arbeitnehmers." Aber leider werde eine 
notwendige Erlaubnis häufig nicht eingeholt, oder der Erlaubnisrahmen
werde nicht exakt eingehalten", erläutert Prof. Wedde gegenüber der 
COMPUTERWOCHE. Ein Verbot privater Internet- und E-Mail-Nutzung würde
die IT-Verantwortlichen nach Ansicht des Datenschutz-Experten dabei 
keinesfalls von ihrer Sorgfaltspflicht entbinden. "Auch im 
dienstlichen Bereich gibt es vertrauliche Informationen. Mit Blick 
hierauf rate ich keinem Unternehmen, nach einem etwaigen Verbot der 
Privatnutzung die uneingeschränkte Kontrolle von E-Mails und 
Web-Nutzung freizugeben."
Hinweis für die Redaktionen: Das komplette Interview steht auch 
online unter http://www.computerwoche.de/1871750 zur Verfügung.

Pressekontakt:

Simon Hülsbömer, Redaktion COMPUTERWOCHE,
Tel. 089/360 86-177,
E-Mail: shuelsboemer@computerwoche.de
www.computerwoche.de

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