Installation von elektronischen Archivierungssystemen: Millionenausgaben für Anwender als Folge von Eichels Steuerrichtlinie?
München (ots)
Ab Januar 2002 müssen alle elektronisch erzeugten Daten von Unternehmen zur Steuerprüfung auch elektronisch recherchierbar sein. Spezielle Archivierungssoftware soll helfen, so versprechen die Hersteller, die neuen Anforderungen der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) des Bundesfinanzministeriums zu erfüllen. Wie die Fachzeitschrift COMPUTERWOCHE berichtet, kommen dabei auf die Anwender möglicherweise Millionen-Investitionen zu. Mit Investitionen in sechsstelliger Höhe rechnen zum Beispiel der Archivierungsspezialist Ixos und der ERP-Anbieter Brain International für die Installation von Dokumenten-Management-Systemen in mittelständischen Unternehmen.
Über die Folgen der neuen Regelung sind Experten allerdings geteilter Meinung. "Die Aussage der Hersteller von Archivierungssoftware, man müsse in jedem Fall ein elektronisches Archivierungssystem einführen, ist falsch", sagt Torsten Brand, Senior-Berater beim Consulting-Unternehmen Zöller & Partner. Ganz im Gegenteil: Am einfachsten sei der vom Finanzministerium gewünschte strukturierte Zugriff auf elektronisch vorliegende Informationen durch die bereits in Unternehmen vorhandenen Buchhaltungssysteme.
Ein Knackpunkt: Auch die eingehenden elektronischen Dokumente müssen elektronisch recherchierbar sein - eine für derzeitige Archivierungssysteme fast unlösbare Aufgabe. "Zurzeit erfüllt kaum ein Archivierungssystem die Anforderung, verschiedenste Dokumente wie E-Mail-Attachments, EDI-Daten, Buchhaltungsdaten, elektronisch signierte Dokumente mit dazugehörigen Zertifikaten, Eingangsprotokolle und Ähnliches im Zusammenhang recherchierfähig und auswertbar vorzuhalten", urteilen Experten.
Anwender sollten daher, so der Rat von Fachleuten, mit der Installation erst einmal warten: "Da erst Belege, die ab dem 1. Januar 2002 entstehen, vorgehalten werden müssen, besteht keine Eile bei der Anpassung der DV", stellt Brand von Zöller & Partner fest.
Für Rückfragen: Christoph Witte, Chefredaktion COMPUTERWOCHE, Tel. 089/360 86-227
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