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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G


             an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen


           für die am Mittwoch, den 26. Juni 2013, um 10.00 Uhr (MESZ)
                     im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
                        Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
                                  stattfindende

                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
                                     der
                        Raiffeisen Bank International AG

                 Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m



                                 A. TAGESORDNUNG


 1. Vorlage des  festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
    Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum  31.12.2012, des
    Vorschlags für die Gewinnverwendung und des  Berichts  des Aufsichtsrates
    über das Geschäftsjahr 2012 sowie des Corporate Governance-Berichts des
    Vorstandes.

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2012
    ausgewiesenen Bilanzgewinns.

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
    Geschäftsjahr 2012.

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
    das Geschäftsjahr 2012.

 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die  Mitglieder des
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.

6.  Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers)für den Jahres- und Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2014.

7.  Wahl in den Aufsichtsrat.

8.  Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des  Vorstandes gemäß
§ 169 AktG  (genehmigtes  Kapital)und die Ermächtigung für ein neues genehmigtes
Kapital gegen Bar- und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des Bezugsrechtes und
die entsprechende Satzungsänderung.

9.  Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung zur Ausgabe von
    Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG sowie den Ausschluss des
Bezugsrechtes.

10. Beschlussfassung über den Widerruf von bedingtem Kapital und  die
    Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die entsprechende
    Satzungsänderung.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zu einem
    Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstandes.

                       B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG


Folgende  Unterlagen  liegen  spätestens ab 5. Juni 2013 während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in  den  Geschäftsräumen  am  Sitz  der  Raiffeisen  Bank
International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, auf:


  - Jahresabschluss 2012 samt Lagebericht,
  - Corporate Governance-Bericht,
  - Konzernabschluss 2012 samt Konzernlagebericht,
  - Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  - Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012,
  - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11,
  - Erklärung  des  Kandidaten  für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
    Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs  4  Z  3  BWG samt
    Lebenslauf,
  - Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss  in  Verbindung  mit
Tagesordnungspunkt 8 (§ 153 Abs 4 AktG iVm §§ 169 und 170 Abs 2 AktG),
  - Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss in Verbindung mit
    Tagesordnungspunkt 9 (§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG),
  - Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 8 und 10
    vorgeschlagenen Änderungen.

Diese  Unterlagen  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht  gemäß  §  114  AktG
sind spätestens ab 5. Juni 2013 außerdem im Internet unter
www.rbinternational.com Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) 
zugänglich  und   werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

                    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
                                HAUPTVERSAMMLUNG


Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das  ist  Sonntag, der 16. Juni 2013,
24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ)(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär (oder
Inhaber von Partizipationsscheinen - siehe Abschnitt  E.unten)ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der  Anteilsbesitz  am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung  gemäß  § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am  21. Juni 2013 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem
Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail:   anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung  als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)anzuschließen ist,
oder

per Post:    Raiffeisen Bank International AG
             Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
             Am Stadtpark 9
             A-1030 Wien


Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international  verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen  Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), ist für  diese  Hauptversammlung
und bis auf weiteres ausgeschlossen. Stattdessen  wird bis auf  weiteres  als
elektronischer Kommunikationsweg das  Telefax  und  das E-Mail mit der oben
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat
der OECD in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) in deutscher oder
englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
 - Angaben  über  den  Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen,
 - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
   ISIN (AT0000606306),
 - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
 - die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung  auf  den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag, der 16. Juni  2013, 24.00  Uhr,
Wiener Zeit (MESZ), bezieht.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung  zur
Hauptversammlung.


                     D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
                         GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung


Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 %  des Grundkapitals erreichen  und  die
nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaher
dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
verlangen,dass zusätzliche Punkte auf die  Tagesordnung  dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in  Schriftform
(Unterschrift erforderlich) spätestens am 5. Juni 2013 der  Gesellschaft an 
Raiffeisen  Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor
Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder
Beschlussvorschlag muss (auch)in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird,dass  die  antragstellenden
Aktionäre 5 % des Grundkapitals)seit mindestens drei  Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum  Zeitpunkt  der  Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren  Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von  5 %  vermitteln, müssen sich  die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter  Abschnitt
C. verwiesen.

Beschlussvorschläge

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge  zusammen mit den Namen  der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstandes oder des  Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform  spätestens am 17. Juni 2013 der  Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an 
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung  die
Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3
BWG. Die vorgeschlagene Person hat  darin  ihre  fachliche  Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder  Beschlussvorschlag muss (auch)in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen  Aktienbesitz
in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von  1 %
vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag  beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich  ist.  Die  Auskunft  darf
verweigert werden, soweit sie nach  vernünftiger  unternehmerischer  Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem  verbundenen   Unternehmen   einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§  109,  110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich.

        E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN

Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs 5 BWG das Recht, an  der Hauptversammlung
teilzunehmen und gemäß § 118 AktG  Auskünfte  zu  begehren. Es ist ihnen auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich für die

Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser  Partizipationsscheine
am 16. Juni 2013, 24.00 Uhr, Wiener Zeit MESZ)  (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,  wer  an  diesem  Stichtag
Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für  Aktionäre  unter  Abschnitt  C.
dargestellten maßgeblichen Regelungen zur  Depotbestätigung;  eine  schriftliche
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts     hinsichtlich der
Partizipationsscheine  muss  der  Gesellschaft  spätestens  am  21.  Juni 2013
ausschließlich unter einer der  oben  genannten  Adressen  (Abschnitt  C.  unter
"Nachweis des Anteilsbesitzes")zugehen. Für den Inhalt  der  Bestätigung  über
den  Nachweis  des  Besitzes  der  Partizipationsscheine  gilt  das  oben  unter
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:

 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
 - Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen:  Name/Firma,  Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register   und
Registernummer bei juristischen Personen, 
 - Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine  des
Inhabers  von  Partizipationsscheinen,  ISIN   (AT0000A0D915,   AT0000A0D907,
AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8,   AT0000A0D8V0,
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21),
 - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
 - die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den  oben
genannten Nachweisstichtag, das ist der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr Wiener Zeit,
(MESZ) bezieht.

                       F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE


Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt ist,  hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er
vertritt. Ebenso können sich  Inhaber  von Partizipationsscheinen  hinsichtlich
ihres Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung  und  ihres  Auskunftsrechts
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person einer natürlichen oder einer
juristischen Person)in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm  Vollmacht  erteilt wurde.  Für
die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3  AktG sinngemäß,  wobei  die
Entgegennahme über ein international verbreitetes, besonders   gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen  Teilnehmer    eindeutig
identifiziert werden können SWIFT)für diese Hauptversammlung und  bis  auf
weiteres ausgeschlossen ist. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der unten
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung bei der  Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am  24. Juni 2013 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:


per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail:   anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
             eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen  ist,
oder
per Post:    Raiffeisen Bank International AG
             Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
             Am Stadtpark 9
             A-1030 Wien

Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den Inhabern von
Partizipationsscheinen)ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger,  IVA,
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter  für die
Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei  Interesse
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn  Dr. Michael
Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43(0)664 2138740 oder   per E-Mail: 
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des    unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben  beschrieben,  an  die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind  direkt  dem  IVA  bekannt  zu
geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein 
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf  Verlangen  zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

                    G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE


Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital  der
Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in 195.505.124 auf Inhaber  lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013)557.295 eigene Aktien. Hieraus stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.

Die  Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten  Aktien beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013) 194.947.829. Es bestehen
nicht mehrere Aktiengattungen.

                         H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die  Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität  der zur  Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine  Identitätsfeststellung  nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den  Vollmachtsvertreter
(an die unter Abschnitt F. angegebenen Adressen)gesendet wurde, erleichtern Sie
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2013



                                  Der Vorstand
                                       der
                        Raiffeisen Bank International AG


Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ

Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
 
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
--------------------------------------------------------------------------------


Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ
;


Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

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