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Auch kurze und einfache Geschäftsreisen ins Ausland bringen rechtliche Hürden mit sich

Hamburg (ots)

Die rechtssichere Gestaltung von längerfristig geplanten Mitarbeitereinsätzen ist heutzutage bei den meisten Personalverantwortlichen international tätiger Unternehmen fester Bestandteil. Anders sieht es hingegen bei kurzfristigen Geschäftsreisen aus, obwohl hier gleichermaßen die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze innerhalb der EU und des EWR gelten.

Rechtsrahmen gilt gleichermaßen für kurze wie lange Geschäftsreisen

Seit vielen Jahren sind hierbei die Augen des Travel-Management hauptsächlich auf die A1-Bescheinigung gerichtet. Doch die richtige Vorbereitung einer Geschäftsreise birgt viele weitere Facetten. Zwingend von der A1-Bescheinigung abzugrenzen sind etwa die arbeitsrechtlichen Anforderungen, die es bei Geschäftsreisen innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz zu berücksichtigen gilt. Hintergrund sind die bereits langjährig bestehende Entsenderichtlinie und dessen Durchführungsverordnung, aber auch die neuesten Anpassungen durch eine Reform im Jahr 2018.

Die Unternehmensberatung BDAE Consult kennt diese Verflechtung von rechtlichen Hürden schon lange. Das Consulting-Team hat sich auf die Vorbereitung und Ausgestaltung des Arbeitens im Ausland spezialisiert und bietet das notwendige Know-how, um im Bereich Geschäftsreisen rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Einen Überblick gibt beispielsweise Auslandsexpertin Lea Fiebelkorn in diesem Video.

Online-Seminare für Entscheider*innen im Travel-Management

Die BDAE Consult bietet außerdem regelmäßig einschlägige Online-Seminare an. Die Auslandsexperten möchten damit Personalverantwortlichen sowie HR-Entscheiderinnen und -Entscheidern das nötige Wissen an die Hand geben, um in ihrem Unternehmen das Arbeiten im Ausland zu ermöglichen. Das nächste Seminar am 20. März bietet Gelegenheit, Geschäftsreisen in der EU, dem EWR und der Schweiz im Detail zu betrachten und einzelne Aspekte genau zu beleuchten. Unter anderem soll es um folgende Themen gehen:

  • Welchen Hintergrund und welchen Zweck hat das Meldeverfahren?
  • Welche zwingendrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes sind zu berücksichtigen und wie ist dies in der Praxis umzusetzen?
  • Was besagt der Equal-Pay Grundsatz durch Reform der Entsenderichtlinie? Wie erfolgt die Lohngegenüberstellung in der Praxis?
  • Welche Relevanz haben Tarif-/Kollektivverträge im Ausland und wie sind diese zu berücksichtigen?
  • Länderspezifische Unterschiede im Meldeverfahren: Wo, wann und was ist zu melden?

Zur Anmeldung

Wer das unternehmenseigene Travel-Management zukunftssicher machen will, sollte sich zum Online-Seminar am 20. März anmelden - und auch einen Blick auf die nachfolgenden Veranstaltungen werfen. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail ( consult@bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68 74-0).

Über die BDAE Consult

Die BDAE Consult hat sich auf die Beratung zu Einsätzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland spezialisiert. Denn nur wenige Prozesse in einem international agierenden Unternehmen sind derart aufwändig und komplex wie die Entsendung ins Ausland.

Die Unternehmensberatung bietet international agierenden Firmen umfassende Unterstützung rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes. Die BDAE Consult GmbH ist Teil der BDAE GRUPPE, die sich auf das Thema Absicherung im Ausland spezialisiert hat. Weitere Infos: entsendeberatung.bdae.com.

Webauftritte der BDAE Gruppe:

www.bdae.com

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Pressekontakt:

Anne-Katrin Schwanitz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: akschwanitz@bdae.com
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