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BLOGPOST: Die DSGVO kommt und wird Geschäftsmodelle verändern

BLOGPOST: Die DSGVO kommt und wird Geschäftsmodelle verändern
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Eines muss man der Europäischen Kommission lassen: das Timing für das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 könnte nicht besser sein. Lange hat es gedauert, bis die alte Regelung aus dem Jahr 1995 überarbeitet werden konnte, da viele Interessengruppen versucht haben, ihren Einfluß geltend zu machen. Nun aber werden wir aufgrund des Datenmissbrauchs durch Cambridge Analytica Zeuge einer Debatte in den USA und in Europa über die Art und Weise, wie moderner Datenschutz künftig funktionieren sollte.

Die Europäische Kommission treibt den europäischen digitalen Binnenmarkt voran und ist daher bestrebt, einheitliche Rechtsrahmen zu schaffen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei so einem komplexen Thema wie dem Datenschutz bereits Nuancen den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht ausmachen können. So ist die Kritik groß an der neuen Datenschutz-Grundverordnung, um die wir Europäer gerade beneidet werden. Mit diesem Widerspruch müssen wir leben.

Die EU hat mit der DSGVO einen Standard gesetzt, der aufgrund des Marktort-Prinzips globale Auswirkungen haben wird. Mark Zuckerberg hat bereits angekündigt, stärkere Privatsphären-Regelungen für Facebook einführen zu wollen, und zwar nicht nur für Nutzer aus Europa.

Privacy by Design und Privacy by Default sind die Grundlagen der DSGVO und das ist aus Sicht der Verbraucher in der Tat ein Meilenstein. Damit ist der Grundsatz gemeint, dass die Datenverarbeitung so angelegt sein soll und entsprechende Voreinstellungen für die Nutzer gewählt werden sollen, dass der Datenschutz im Vordergrund steht.

Für Medienhäuser wird der 25. Mai 2018 bedeuten, dass nicht nur ein paar Datenschutzbestimmungen überarbeitet werden sollten, sondern dass bestehende Geschäftsmodelle überdacht werden müssen. Denn ein Grundsatz der DSVGO ist, dass Personen ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten geben müssen. Das klingt nachvollziehbar, bedeutet aber in der Praxis, dass eine Website einen Nutzer erst einmal fragen muss, ob Daten verarbeitet werden dürfen.

Für Medienhäuser, die ihre Reichweite vermarkten und auf Werbeerlöse angewiesen sind, die natürlich darauf basieren, dass Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer ausgeliefert werden, ist dies ein großer Nachteil. Für große Plattformen wie Google, Facebook, Amazon oder andere ist diese einmalige Abfrage leicht umzusetzen, da diese Ökosysteme über ihre Größe Netzwerkeffekte auslösen, die dafür sorgen, dass Nutzer dabei sein wollen und entsprechend ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung geben.

Wer einmal mit einem Plugin wie Ghostery protokolliert hat, wieviele externe Dienste auf einem Angebot eines Medienhauses eingebunden sind, wird erahnen können, wie schwierig die Umstellung sein wird. Medienhäuser müssen zukünftig ihre Nutzer in vier Segmente unterteilen:

- einmalige Nutzer

- wiederkehrende Nutzer

- registrierte Nutzer

- abgemeldete Nutzer

In gewisser Weise bilden diese vier Segmente auch den idealtypischen Lebenszyklus eines Online-Nutzers ab, nur ist es für Medienhäuser eine neue Herausforderung, aus einem Nutzer, über den man erstmal nichts wissen darf, einen Nutzer zu machen, der die Zustimmung für die Nutzung bestimmter Daten für bestimmte Angebote gegeben hat, damit man diesen dann in einen ordentlichen, registrierten Nutzer konvertieren kann. Da haben Google und Facebook strukturelle Vorteile, wie man sich leicht ausmalen kann.

Wie oben schon angedeutet, sind die Auswirkungen zwischen gut gemeint und gut gemacht bei der DSGVO riesig, vor allem für Medienhäuser. Ich bin mir aber sicher, dass aus dieser Herausforderung ein neuer Innovationsschub entstehen wird, denn es geht eben um nichts anderes als die Zukunftssicherung der Branche.

Wir werden neue Best-Practice Cases für das Onboarding neuer Nutzer sehen, aber wir werden auch Unternehmen sehen, die an der Umsetzung der DSGVO deutlich zu knabbern haben werden.

Dieser Beitrag ist originär erschienen im Innovationsblog der dpa:

https://innovation.dpa.com/2018/04/11/dsgvo-geschaeftsmodelle-medienhaeuser/

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