BARMER-Chef stützt Vorgehen des Bundesversicherungsamtes
Wuppertal (ots)
Die BARMER bedauert den Rücktritt des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt (BVA). "Aber es geht nicht um die Ehre von Wissenschaftlern, sondern um den Willen des Gesetzgebers", so Dr. Johannes Vöcking, Vorstandsvorsitzender der BARMER.
Auftrag des Beirates war es, einen Vorschlag für die Auswahl der 50 bis-80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu erarbeiten. Letztlich muss aber das zuständige BVA auf der Grundlage des Gutachtens sowie nach Würdigung der hierzu zahlreich erfolgten fachlichen Stellungnahmen entscheiden. Offensichtlich scheint es zwischen dem BVA und dem wissenschaftlichen Beirat dabei über die Begründung zur Fortentwicklung des Gutachtens Missverständnisse gegeben zu haben, insbesondere über rechtliche Aspekte.
Vöcking erklärte weiter, es sei richtig, dass das BVA auf der Basis des Gutachtens korrigierend eingegriffen habe, um einen zielgenauen Morbi-RSA zu gewährleisten, der Anreize für einen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit setzt, statt Risikoselektion um Gesunde weiter zu belohnen.
"Wer die aktuellen Diskussionen jedoch zum Anlass nimmt", so der BARMER-Chef weiter, "eine Verschiebung des Fonds zu fordern, redet einer weiteren Risikoselektion um Gesunde das Wort, statt Priorität auf die gute Versorgung von Kranken zu setzen." Zur fristgerechten Einführung des Morbi-RSA stehen noch die Festlegung der Arzneimittelzuordnungen sowie des sog. Klassifikationsverfahrens aus, das die Höhe der Zuschläge bestimmt. Dazu liegen bereits wissenschaftliche Grundlagen vor, auf die das BVA zurückgreifen kann. Wenn es rechtlich notwendig ist, dass die weiteren Ausarbeitungen ausschließlich über den Beirat vorgenommen werden können, wofür einiges spricht, bedarf es einer Neubesetzung des Gremiums in aller Kürze.
Die BARMER geht auch dann davon aus, dass die noch ausstehenden Umsetzungsarbeiten zum Morbi-RSA - wie vorgesehen - bis zum 30. Juni 2008 fertig gestellt werden können, auch wenn es sich dabei um einen anspruchsvollen Zeitplan handelt.
Zugleich unterstreicht die BARMER nachdrücklich, dass die fristgerechte Einführung eines zielgenauen Morbi-RSA die zwingende Voraussetzung für einen Start des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 bleibt. Absolute Voraussetzung sind ebenso die morbiditätsorientierte ambulante ärztliche Vergütung sowie eine Füllhöhe des Fonds, der tatsächlich 100 Prozent der Ausgaben abdeckt. Daneben muss es eine gesetzlich vorgesehene Insolvenzordnung geben, die weder mittelbar noch unmittelbar solche Kassen belastet, die heute schon eine ausreichende Zukunftsvorsorge getroffen haben.
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