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BARMER: RSA muss erhalten bleiben

Wuppertal (ots)

"Der Risikostrukturausgleich verwirklicht den
sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung im
Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kassenübergreifend und
bundesweit": Diese klare und eindeutige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes, veröffentlicht vor wenigen Tagen, ist
auch aus Sicht der Zahlerkasse BARMER nachdrücklich zu begrüßen", so
Dr. Eckart Fiedler, Vorstandsvorsitzender der BARMER. "Sie macht
deutlich, dass eine Abschaffung des Risikostrukturausgleiches
verfassungswidrig wäre".
Die Notwendigkeit eines Finanzausgleiches unter den Kassen wird
auch daran deutlich, dass ohne diesen die Beitragsspanne zwischen 5
und 25 Prozent klaffen würde. Folge eines Wegfalles des RSA wäre auch
eine dramatische Ausweitung der Risikoselektion "gesund". "Da den
Versorgerkassen die Finanzierungsbasis wegbräche, wären insbesondere
die Schwerstkranken die Leidtragenden", so Fiedler weiter. Für die
Höchstleistungsmedizin stünde nicht mehr genügend Geld zur Verfügung.
Anstatt den Finanzausgleich abzuschaffen, gelte es, wie es das
Urteil des Verfassungsgerichtes unterstreicht, den RSA mit dem Ziel
weiter zu entwickeln, die Effizienz unseres Gesundheitswesens zu
erhöhen. Die BARMER bekennt sich nachdrücklich zu einem Wettbewerb im
Rahmen einer gegliederten gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser
Wettbewerb muss sich aber zum Vorteil der Patienten auf Qualität und
Wirtschaftlichkeit konzentrieren.
Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018
500 99 14 21

Original content of: BARMER, transmitted by news aktuell

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