BARMER-Versicherte profitieren weiterhin von verbesserter Arzneimittelsicherheit
Gegen das Urteil des Landessozialgerichts Thüringen wird Revision eingelegt
Wuppertal/Erfurt (ots)
"Arzneimittelsicherheit hat für uns im Sinne der Patienten oberste Priorität, deshalb geben wir uns mit diesem LSG-Urteil nicht zufrieden. Wir gehen in die Revision vor dem Bundessozialgericht und sind sicher, dass es so keinen Bestand haben wird", erklärt Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER, zum gestrigen Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Thüringen. Das LSG ist der Auffassung der KV Thüringen gefolgt, die rechtliche Zweifel angemeldet hatte, ob die Kooperation zwischen der BARMER und den BARMER Hausärzten und Hausapotheken als Integrationsvertrag zu werten ist.
Der Streit zwischen der BARMER und der KV Thüringen drehte sich insbesondere um die Rolle der Apotheken in der medizinischen Versorgung. Die BARMER sieht in ihnen eine selbständige Gruppe von Leistungserbringern und beurteilt sie als gleichberechtigte Partner von Integrationsverträgen. Dies hatten die Vertreter der thüringischen Kassenärzte bezweifelt, die in den Apotheken nur ein Anhängsel der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung sehen wollten.
Die Aussage eines KV-Sprechers, für die medizinische Grundversorgung in Thüringen stünden durch das Hausarztprogramm der BARMER eine Millionen Euro weniger zur Verfügung, weist Birgit Fischer scharf zurück. Genau das Gegenteil sei der Fall: Durch den Hausarztvertrag seien gerade die hausärztlichen Vergütungen und damit die Basisversorgung erheblich finanziell gestärkt worden.
Für die BARMER bleibt auch nach dem Erfurter Urteil klar: Apotheken sind eigenständige Leistungserbringer und erfüllen einen eigenen gesetzlichen Auftrag: die ambulante pharmakologische Versorgung der Versicherten. Der Arzt verantwortet die Verordnung, der Apotheker das abgegebene Arzneimittel.
"Genau an dieser Schnittstelle entstehen häufig Probleme, denen wir mit unserem Hausarzt- und Hausapothekenvertrag erfolgreich entgegen wirken", betont Fischer. So habe weder eine einzelne Apotheke noch ein einzelner Arzt im normalen Versorgungsalltag den Überblick über alle Arzneimittel, die ein Patient verordnet bekommen oder gekauft hat. "Demgegenüber wählt der Versicherte in unserem Vertrag einen Hausarzt und eine Hausapotheke, die dann zentrale Ansprechpartner für ihn sind." Die Betreuung durch die Hausapotheke umfasst auch die pharmakologische Prüfung abzugebender Arzneimittel. "So können unerwünschte Wechselwirkungen und Fehldosierungen vermieden werden", so Fischer.
Dass dies wirkungsvoll ist, belegen die Fakten: Über 60.000-mal haben so Hausarzt und Hausapotheker seit Vertragsbeginn gemeinsam Schaden von Patienten abgewendet. Damit profitiert der Patient ganz konkret von einer besseren Versorgung. Experten schätzen, dass durch ein solches konsequentes Zusammenwirken jährlich die Hälfte der insgesamt rund 25.000 Todesfälle und 300.000 Krankenhausaufenthalte aufgrund von Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden könnten.
Der BARMER-Hausarzt- und Hausapothekenvertrag wurde im Dezember 2004 zwischen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft, der Marketinggesellschaft Deutscher Apotheker und der BARMER geschlossen. Seit März 2005 können sich Versicherte daran beteiligen. Mit 1,8 Millionen Versicherten, rund 38.000 Hausärzten und über 18.000 Apotheken ist der Vertrag der bislang einzige bundesweit geltende und zugleich erfolgreichste seiner Art. Der Hausarzt-/Hausapothekenvertrag der BARMER ist ein Wahltarif, der den Versicherten neben höherer Arzneimittelsicherheit und größerer Behandlungsqualität auch eine Einsparung von bis zu 30 Euro pro Jahr bietet.
Aktenzeichen: L 4 KA 362/06
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