Basler Vorschläge: Umsetzungsprobleme aus Sicht der Wirtschaftsprüfer
Probleme bei Datenbeschaffung
Methoden zur Messung operationaler Risiken noch unklar
Schaffen Offenlegungspflichten wirklich Transparenz
Frankfurt am Main (ots)
Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht avisierte Reform der Eigenkapitalübereinkunft von 1988 stellt den Bankenmarkt, aber auch die Wirtschaftsprüfer vor erhebliche Herausforderungen. Diese Schlussfolgerung zieht die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers aus dem neuen Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.
Die in den Basler Reformvorschlägen formulierte Abkehr von der Pauschalbehandlung aller Kreditnehmer zugunsten eines differenzierten Ansatzes in der Eigenkapitalunterlegung wird von PricewaterhouseCoopers als deutlicher Fortschritt gewertet. Die neuen Vorschläge zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung eröffnen den nationalen Aufsichtsbehörden allerdings einen breiten Ermessensspielraum, der bestehende Wettbewerbsverzerrungen verstärken könnte. Im Gegensatz zu dem im Juni 1999 vorgestellten ersten Konsultationspapier wird die Bemessung des Kreditrisikos über bankinterne Rating-Verfahren ein zentrales Element darstellen.
"Bei Umsetzung der Vorschläge in der vorliegenden Form würden die Eigenkapitalanforderungen weitaus stärker auf das tatsächliche Risikoprofil einer Bank abgestimmt", so das positive Fazit von Rolf Friedhofen, Partner bei PwC Deutsche Revision und in Deutschland zuständig für aufsichtsrechtliche Belange. "Die termingerechte Einrichtung interner Rating-Systeme wird die Banken aus unserer Sicht allerdings noch vor Probleme stellen. Auch die Beschaffung eines angemessenen Datenbestands zur Erfassung der Kreditrisiken dürfte sich schwierig gestalten. Dies gilt sowohl für historische Ausfallwahrscheinlichkeiten als auch für die Erfassung der Sicherheiten. Bereits bestehende Bewertungssysteme müssen in vielen Fällen deutlich optimiert werden."
Die Beurteilung des internen Rating-Systems stellt auch für die Bankenaufsicht eine enorme Herausforderung dar - insbesondere angesichts der derzeitigen Personalausstattung. Zudem ergibt sich aus der Konkurrenz von externen und internen Ratings die Frage, ob die Bankenaufsicht auch die externen Ratingagenturen hinsichtlich deren Systeme künftig beurteilt.
Grundlage des internen Ratings sind u. a. die Jahresabschlüsse der Unternehmen. Insbesondere bei nicht börsennotierten Unternehmen stellt sich die Frage, ob deren Jahresabschlüsse in Zukunft stärker Angaben zu Soft-skills und zur künftigen Geschäftsentwicklung enthalten müssen. Die Wirtschaftsprüfer werden sich darauf einstellen müssen unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften auf entsprechende Anforderungen der Bank im Prüfungsbericht eingehen zu müssen.
Die Eigenkapitalanforderung im Zusammenhang mit dem operationalen Risiko wird einzelne Unternehmen massiv belasten und die Institute fast durchweg vor Terminprobleme stellen. Darüber hinaus bestehen weiterhin teilweise große methodische Schwierigkeiten, operationale Risiken zu quantifizieren, da es bisher noch keine anerkannten Verfahren gibt.
Insbesondere für die Finanzdienstleister in der EU, deren Wettbewerber außerhalb der EU von derlei Belastungen unbeschwert bleiben, dürfte die Kapitalunterlegung des Operational Risk ein schmerzhafter Prozess werden.
Als problematisch dürften sich zudem die jetzt verpflichtend vorgeschriebenen Anforderungen an die Marktdisziplin erweisen. Danach soll eine verläßliche und aktuelle Offenlegung aller zur fundierten Risikoeinschätzung eines Instituts relevanten Informationen erfolgen. Die Erfahrungen mit der Darstellung der Marktpreisrisiken in den Jahresabschlüssen der Kreditinstitute haben gezeigt, dass die Beurteilung der Risikopositionen durch die Informationsfülle oft erschwert wird. Zudem ist zu befürchten, dass die Darstellung des Risikomanagementsystems nach KonTraG für den handelsrechtlichen Konzern einerseits und die bankaufsichtlichen Anforderungen für den bankaufsichtsrechtlichen Konzern andererseits zusätzlich verwirren.
Hans Wagener, Mitglied des Vorstands der PwC Deutsche Revision und als verantwortlicher Partner zuständig für den Bereich Financial Services in Europa zu den Basler Reformvorschlägen: "Die Einzelheiten müssen natürlich noch sorgfältig geprüft und analysiert werden. Aber bereits das Vorläuferpapier aus Basel hatte bei den europäischen und asiatischen Banken und Finanzdienstleistern konkrete Befürchtungen vor weiteren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den USA und anderen Ländern geweckt.
Obschon die neuen Regelungen per se nur auf international tätige Banken angewandt werden sollen, wird die EU deren Gültigkeit voraussichtlich auf sämtliche Kreditinstitute sowie auch Finanzdienstleister ausdehnen. Letztere sowie kleinere Kreditinstitute im EU-Raum müssen sich in der Folge auf eine drohende Verzerrung des Wettbewerbs mit ihrer Konkurrenz außerhalb der EU einstellen.
Bei der Umsetzung der Reform ist entsprechendes Fingerspitzengefühl gefragt. Problematisch wird sich insbesondere der breite Ermessensspielraum nationaler Aufsichtsbehörden auswirken. Nach aller Erfahrung werden wir nicht die dringend gebotene Harmonisierung erleben, sondern ein noch stärkeres Auseinanderdriften der praktischen Umsetzung in den einzelnen Ländern. Das wird auch der Supervisory review process voraussichtlich nicht verhindern können."
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