European Market Infrastructure Regulation (EMIR) macht vor EU-Grenzen nicht halt
Frankfurt am Main (ots)
Neuer Entwurf der europäischen Wertpapieraufsicht regelt Anwendbarkeit von EMIR für Handelsteilnehmer außerhalb der EU / Viele Marktteilnehmer sind noch unzureichend vorbereitet
Die neue EMIR-Verordnung wird aller Voraussicht nach ab 2014 auch OTC-Derivatetransaktionen von bzw. mit Gegenparteien außerhalb Europas betreffen. Dies geht aus einem Entwurf hervor, den die europäische Wertpapieraufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA) am 15. November veröffentlicht hat. Er regelt im Detail, unter welchen Bedingungen EMIR für Handelsteilnehmer außerhalb der Europäischen Union (EU) künftig gelten soll.
Bereits seit 2012 ist die EMIR-Verordnung in Kraft und schreibt im Grundsatz vor, dass zukünftig Handelsteilnehmer mit Sitz in der EU außerbörsliche Derivategeschäfte über eine zentrale Gegenpartei abwickeln und an ein Transaktionsregister melden müssen. Ziel der EU-Verordnung ist es unter anderem, den außerbörslichen Derivatehandel transparenter und sicherer zu machen. Diese Regeln will die EU nun jedoch auch auf Staaten außerhalb der EU ausweiten. Sie will damit einerseits verhindern, dass Marktteilnehmer in Drittstaaten ausweichen, um die neuen Vorgaben zu umgehen, anderseits soll das Risiko gesenkt werden, dass der Handel jenseits der EU-Grenzen die Finanzstabilität des Währungsraumes gefährdet.
Auf die extraterritorialen Aspekte von EMIR sind jedoch viele Marktteilnehmer nicht oder unzureichend vorbereitet, warnt Thorsten Gommel, Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC: "Viele Marktteilnehmer sind sich noch gar nicht bewusst, dass EMIR ab 2014 für weitere Teile Ihres Geschäfts gilt. Eine ihrer größten Aufgaben besteht darin, sich darauf einzustellen, dass auch Geschäfte mit Handelspartnern außerhalb der EU zukünftig über zentrale Gegenparteien abgewickelt und gemeldet werden müssen. Zwar erfahren Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, gewisse Erleichterungen. Aber auch für diese Unternehmen, wie für alle Marktteilnehmer aus dem Finanzsektor, gilt: Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, verstehen und in ihre Prozesse einbetten. Dass die neuen Regelungen zur Derivateregulierung bereits ab 2014 über die Grenzen der EU hinaus wirken, ist daher in diesen Tagen ein zentrales Thema der Branche. Die Betroffenen sind ohnehin bereits einer schwer beherrschbaren Flut von unterschiedlichsten regulatorischen Anforderungen mit länderspezifischen Aspekten einerseits und extra-territorialen Wirkungen andererseits ausgesetzt. Das kann bei Transaktionen nicht nur zu Widersprüchen (beispielsweise aufgrund inkonsistenter Regulierung) sondern auch zu erheblichem Mehraufwand (beispielsweise durch Doppelarbeiten) führen. Zusätzlich zu den Herausforderungen aus der Umsetzung von EMIR müssen teilweise parallel auch noch die in 2010 in Kraft getretenen US-Regeln des Dodd-Frank-Acts durch die Handelsteilnehmer berücksichtigt werden. Diese haben das Kapitalmarktrecht grundlegend geändert."
Die wesentlichen Punkte des ESMA-Entwurfs:
1. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) soll EMIR künftig auch für Transaktionen zwischen zwei Unternehmen aus Drittstaaten gelten, falls es sich hierbei um Geschäfte zwischen Niederlassungen im EWR handelt, die als finanzielle Gegenparteien im Sinne von EMIR gelten.
2. Außerhalb des EWR gilt EMIR - unter bestimmten Voraussetzungen - auch für Transaktionen zwischen zwei Unternehmen aus Drittstaaten, beispielsweise falls eine Partei zu einer Unternehmung aus der EU gehört oder falls im Zusammenhang mit der Transaktion eine Garantie oberhalb eines bestimmten Grenzwertes durch eine finanzielle Gegenpartei aus dem EWR ausgesprochen wird. Der Entwurf thematisiert auch, inwiefern Handelsteilnehmer versuchen könnten, sich dem Zugriff von EMIR zu entziehen, worauf die EU-Aufsichtsbehörden wiederum mit der Ausweitung des Regelwerkes reagieren könnten.
Wie es zu dem Entwurf kam
Im März 2012 sowie im Juli 2013 konsultierte die ESMA die Marktteilnehmer bezüglich ihrer Regeln für Drittstaaten. Der jetzt vorgestellte Entwurf ändert die ESMA-Regeln für Drittstaaten zwar nicht grundlegend, konkretisiert aber unter anderem einige Passagen für Handelsteilnehmer mit Sitz außerhalb der EU. Handelsgeschäfte zweier Niederlassungen aus Drittstaaten sind demnach nur dann betroffen, wenn es sich dabei um finanzielle Gegenparteien im Sinne von EMIR handelt. Um die notwendigen Risikomanagementprozesse zu implementieren, gewährt die ESMA zudem eine sechsmonatige Übergangsfrist.
Die Äquivalenz-Kriterien: Segen oder Fluch?
Ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land, für das das Regelwerk gilt, soll sich diesem entziehen können, sofern es sich den Regeln seiner heimischen Aufsicht unterwirft - aber nur dann, wenn die EU die dortigen Derivate-Regeln für genauso gut hält wie ihre eigenen. Allerdings: Die sogenannten Äquivalenz-Kriterien, die die ESMA im September und Oktober vorgestellt hat, sind noch nicht vollständig und an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Zu einer echten Entlastung für Unternehmen wird es erst dann kommen, wenn die Aufsichtsbehörden und Entscheidungsträger in den Rechtsräumen außerhalb der EU ihre Reformen für den Derivatehandel verabschiedet haben und die Regeln entsprechend angeglichen werden können. Der ESMA-Entwurf selbst dürfte in den kommenden sechs Monaten in Gesetzesform gegossen werden und gegen Jahresende 2014 in Kraft treten.
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