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Gesetzliche Krankenkassen fordern Ärzte zur Rückkehr in die finanzielle Wirklichkeit auf

Bonn (ots)

- Völlig überzogene Honorarforderungen der Ärzte (plus 18 Mrd. 
     Euro) gefährden Vergütungsreform 
   - Unakzeptable Belastung der Beitragszahler
Die Verteilungskämpfe zwischen Haus- und Fachärzten um möglichst 
große Anteile am von den Beitragszahlern der gesetzlichen 
Krankenkassen aufgebrachten Honorarkuchen gefährden nach Ansicht der 
gesetzlichen Krankenkassen eine zeitgerechte Verständigung auf die 
vom Gesetzgeber geforderte Neuordnung der ärztlichen Vergütung. Haus-
und Fachärzte würden sich zur Zeit überbieten mit unrealistischen 
Honorarforderungen, kritisierten die gesetzlichen Krankenkassen. So 
wollten die Hausärzte eine Versichertenpauschale (je Quartal) von 85 
Euro durchsetzen; das liegt 70 % über dem geltenden Fallwert.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen forderten daher
die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, in die finanzielle 
Wirklichkeit zurückzukehren. Im Interesse der Patienten, der 
Beitragszahler und der Ärzte müsse die anstehende Vergütungsreform 
zügig und mit für alle Seiten tragbaren finanziellen Ergebnissen 
beschlossen werden.
Die Kassen kritisierten, dass die Kassenärztliche 
Bundesvereinigung den aktuellen Konflikt zwischen Hausärzten und 
Fachärzten nicht von der Wurzel her anpacken wolle. Statt die 
unrealistischen Honorarforderungen der Hausärzte zurückzuweisen, 
wolle sie durch Verdoppelung der völlig überzogenen 
Honorarforderungen den Fachärzten vergleichbar unrealistische 
Honorarsteigerungen zukommen lassen und wolle damit letztendlich die 
Beitragszahler mit über 18 Milliarden Euro Mehrausgaben für die 
ambulante ärztliche Vergütung belasten.
Das sei für die gesetzlichen Krankenkassen nicht hinnehmbar, weil 
es zu untragbaren Mehrbelastungen der Beitragszahler führe, die dafür
noch nicht einmal zusätzliche Leistungen erhalten sollten. Auch für 
den Gesetzgeber seien die Forderungen der Ärzteschaft unakzeptabel. 
Sie würden bedeuten, dass die große Koalition ab 2009 den bundesweit 
einheitlichen Beitragssatz um nahezu zwei Beitragssatzpunkte höher 
festsetzen müsste. Würde Sie darauf verzichten, ergäbe sich ein Wert 
von nur noch 88 % Finanzierung der Kassenausgaben durch den Fonds und
deshalb dann ein rechnerischer Zusatzbeitrag je Mitglied von 30 Euro 
pro Monat (die gesetzlich definierte Untergrenze des Fonds liegt bei 
95 %). Das sei jenseits jeder sozialen, ökonomischen und politischen 
Verantwortbarkeit.
Die Kassen betonten ihren Willen, die Honorarreform gemäß den 
gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Die Neuordnung der ärztlichen 
Vergütung zum 01.01.2009 sei ein zentrales Element des 
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Erreicht werden solle die Ablösung 
der bisherigen Budgetierung, die Schaffung einer Gebührenordnung mit 
festen Preisen und Mengensteuerung, die Übertragung des 
Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen und die Gewährleistung von 
Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ärzten.
Die Kassen wiesen nachdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber 
den Bewertungsausschuss beauftragt habe, die umfangreichen und 
insgesamt sehr komplexen Vorgaben zur Umsetzung der Vergütungsreform 
zu erarbeiten. Die dabei gesetzten Fristen seien außerordentlich 
anspruchsvoll. So solle der Beschluss über die Reform des EBM bereits
zum 31.10.2007 vorliegen. Sie forderten die Kassenärztliche 
Bundesvereinigung daher auf, wieder zu einer konstruktiven 
Zusammenarbeit zurückzufinden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter 
www.gkv.info
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 05.07.2007
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309 (Udo Barske, Presse) 
Fax: 0228 843-507, 
E-Mail:  udo.barske@bv.aok.de

Original content of: AOK-Bundesverband, transmitted by news aktuell

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