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Gesetzliche Krankenkassen: Ambulante ärztliche Behandlung steht vor Ausgabenausweitung
Erster Schritt der Strukturreform der ärztlichen Vergütung programmiert für 2009 Mehrausgaben für die Krankenkassen

Berlin (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
   AOK-Bundesverband, Bonn
   BKK Bundesverband, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Knappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Der "Erweiterte Bewertungsausschuss" hat heute die 
Vergütungsstruktur für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland ab 
2008 auf der Basis gesetzlicher Rahmenvorgaben neu geregelt.
Mit diesem heutigen Beschluss hat die gemeinsame Selbstverwaltung 
von Ärzten und Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag zu einer 
Pauschalierung und Vereinfachung der ärztlichen Vergütung 
fristgerecht erfüllt.
Die heute getroffenen Entscheidungen bedeuten allerdings, dass die
niedergelassenen Ärzte insgesamt eine um bis zu 10 % höhere 
Punktmenge zugebilligt bekommen. Das führt in 2008 noch nicht zu 
einer starken Erhöhung der Kassenausgaben für ärztliche Behandlung, 
weil im Jahr 2008 letztmals ein gesetzlich vorgeschriebenes 
Honorarbudget die Ausgabensteigerungen begrenzt. Eine 
Ausgabenausweitung wird jedoch für 2009 programmiert, wenn die 
ärztlichen Honorare neu berechnet werden. Die Neuregelungen zur 
Vergütungsstruktur der Ärzte unter dem Titel "Einheitlicher 
Bewertungsmaßstab (EBM) weisen jeder ärztlichen Leistung eine an dem 
Arbeitsaufwand des Arztes und den Kosten der Praxis orientierte 
Punktzahl zu. In einem zweiten Schritt wird bisher der Wert des 
einzelnen Punktes ermittelt. Er betrug zuletzt im Durchschnitt 
bundesweit 3,7 Cent. Die Kassenausgaben für die ambulante ärztliche 
Behandlung betrugen 2006 insgesamt rd. 26 Milliarden Euro. Das 
durchschnittliche Einkommen des niedergelassenen Arztes vor Steuern 
aus der Behandlung von Kassen- und Privatpatienten betrug 126.000 
EUR.
Die KBV hatte Höherbewertungen der Leistungen im Umfang von 
insgesamt über 36 v.H. gefordert und dies mit der 
Mehrwertsteuererhöhung, höheren Vergütungen der Krankenhausärzte, 
einer verringerten ärztlichen Produktivität und dem kalkulatorischen 
Ansatz einer zusätzlichen Arzthelferin je Praxis begründet. Die 
Spitzenverbände der Krankenkassen hatten diesen Antrag als nicht 
ausreichend begründet bzw. teilweise fehlerhaft zurückgewiesen und 
Gegenanträge zur angemessenen Bewertung von Leistungen gestellt. Mit 
ihren Forderungen hat sich die Kassenseite am Ende nur teilweise 
durchsetzen können.
Die Punktzahlvermehrung in einer Größenordnung von bis zu 10 % 
macht nun für 2008 unter den gesetzlichen Bedingungen des 
Honorarbudgets eine Absenkung des Punktwertes in gleichem Ausmaß 
erforderlich. Ausgabensteigernd wirkt in 2008 daher zunächst die 
Erhöhung der Punktzahlen zum Beispiel bei Impfleistungen, die 
außerhalb des Honorarbudgets zusätzlich vergütet werden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter 
www.gkv.info

Pressekontakt:

Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

Telefon: 0228 843-309
Fax: 0228 843-507
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de

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