Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung durch Modellvorhaben
Ausschreibung zur Vergabe der Fördermittel hat begonnen
Berlin (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am Donnerstag in Berlin das Ausschreibungsverfahren für Modelle zur Förderung von Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung gestartet. Um die Fördermittel in Höhe von jährlich insgesamt 10 Mio. DM können sich neutrale und unabhängige Einrichtungen bewerben, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung zum Ziel gesetzt haben. Entsprechend des mit der Gesundheitsreform 2000 neu eingeführten Paragraph 65 b SGB V haben die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsame Kriterien für die Vergabe der Fördermittel vereinbart.
Um einen effektiven und qualitätsgesicherten Einsatz der Fördermittel zu gewährleisten, wurden die drei Handlungsfelder Medieneinsatz, Struktur- und Transparenzinformationen sowie Bedarfsanalyse für die erste Ausschreibung festgelegt.
Der Bereich Medieneinsatz umfasst die medizinische Beratung durch moderne Informationstechnologien. Bei Struktur- und Transparenzinformationen steht die qualitätsgesicherte Information über Leistungsanbieter, Versorgungswege, Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden für Verbraucher und Patienten im Vordergrund. Der dritte Bereich bezieht sich auf Bedarfsanalysen. Hier soll der tatsächliche Beratungsbedarf ermittelt werden, um so eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Beratungsstrukturen und deren Inhalte zu ermöglichen.
Um den pluralistischen Strukturen Rechnung tragen zu können und eine Vielfalt in der Förderung zu erreichen, wurde die erste Förderungsphase auf maximal drei Jahre festgelegt. Bewerben können sich alle Einrichtungen, Institutionen und Organisationen, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit nachweisen und die von den Spitzenverbänden festgelegten Kriterien erfüllen.
Die Ausschreibungsfrist für die Anträge endet am 15. September 2000.
Über die Vergabe und die Höhe der jeweiligen Fördermittel entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der GKV-Spitzenverbände auf Vorschlag einer Jury, die sich aus externen Sachverständigen und Vertretern der GKV zusammensetzt.
Die Ausschreibungsunterlagen können angefordert werden über die für die Umsetzung der Vergabe eingerichtete Geschäftsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen, c/o AOK-Bundesverband, Dependance Berlin, Rungestraße 3 - 6, 10179 Berlin, Tel. 030/25 31-1009, Fax 030/25 31-1000, E-Mail: Patienteninformation@bv.aok.de.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com
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