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Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung durch Modellvorhaben
Ausschreibung zur Vergabe der Fördermittel hat begonnen

Berlin (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am Donnerstag in
Berlin das Ausschreibungsverfahren für Modelle zur Förderung von
Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung gestartet. Um
die Fördermittel in Höhe von jährlich insgesamt 10 Mio. DM können
sich neutrale und unabhängige Einrichtungen bewerben, die sich die
gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung zum Ziel gesetzt
haben. Entsprechend des mit der Gesundheitsreform 2000 neu
eingeführten Paragraph 65 b SGB V haben die Spitzenverbände der
Krankenkassen gemeinsame Kriterien für die Vergabe der Fördermittel
vereinbart.
Um einen effektiven und qualitätsgesicherten Einsatz der
Fördermittel zu gewährleisten, wurden die drei Handlungsfelder
Medieneinsatz, Struktur- und Transparenzinformationen sowie
Bedarfsanalyse für die erste Ausschreibung festgelegt.
Der Bereich Medieneinsatz umfasst die medizinische Beratung durch
moderne Informationstechnologien. Bei Struktur- und
Transparenzinformationen steht die qualitätsgesicherte Information
über Leistungsanbieter, Versorgungswege, Krankheitsbilder und
Behandlungsmethoden für Verbraucher und Patienten im Vordergrund. Der
dritte Bereich bezieht sich auf Bedarfsanalysen. Hier soll der
tatsächliche Beratungsbedarf ermittelt werden, um so eine
zielgerichtete Weiterentwicklung der Beratungsstrukturen und deren
Inhalte zu ermöglichen.
Um den pluralistischen Strukturen Rechnung tragen zu können und
eine Vielfalt in der Förderung zu erreichen, wurde die erste
Förderungsphase auf maximal drei Jahre festgelegt. Bewerben können
sich alle Einrichtungen, Institutionen und Organisationen, die ihre
Neutralität und Unabhängigkeit nachweisen und die von den
Spitzenverbänden festgelegten Kriterien erfüllen.
Die Ausschreibungsfrist für die Anträge endet am 15. September
2000.
Über die Vergabe und die Höhe der jeweiligen Fördermittel
entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der GKV-Spitzenverbände
auf Vorschlag einer Jury, die sich aus externen Sachverständigen und
Vertretern der GKV zusammensetzt.
Die Ausschreibungsunterlagen können angefordert werden über die
für die Umsetzung der Vergabe eingerichtete Geschäftsstelle der
Spitzenverbände der Krankenkassen, c/o AOK-Bundesverband, Dependance
Berlin, Rungestraße 3 - 6, 10179 Berlin, Tel. 030/25 31-1009, Fax
030/25 31-1000, E-Mail:  Patienteninformation@bv.aok.de.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com
- Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband, Bonn -
Herausgeber: 
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Telefon (02 28) 8 43 - 3 10
Telefax (02 28) 8 43 - 5 07
e-mail:  presse@bv.aok.de
Internet: www.aok.de
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

Original content of: AOK-Bundesverband, transmitted by news aktuell

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