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AOK zum Lauterbach/Wille -Gutachten zur Reform des Risikostrukturausgleichs: Gutachten bringt gute Vorschläge zur besseren Versorgung chronisch Kranker
Abschläge für Kassenwechsler abgelehnt

Bonn/Berlin (ots)

Der AOK-Bundesverband hat anlässlich der
Vorlage des gemeinsam von den Ersatzkassen, den Innungskrankenkassen
und dem AOK-Bundesverband in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Reform
des Risikostrukturausgleichs (RSA) durch die Professoren Dr. Dr. Karl
Lauterbach (Universität Köln) und Dr. Eberhard Wille (Universität
Mannheim) seine Forderung bekräftigt, die Wettbewerbsordnung für die
Krankenkassen durch eine Reform des Risikostrukturausgleichs so zu
gestalten, dass die Beitragsmittel dorthin geleitet werden, wo sie
zur Versorgung Kranker, Schwerkranker und chronisch Kranker wirklich
benötigt werden. Das Lauterbach/Wille-Gutachten liefere wichtige
Erkenntnisse, wie der Wechsel von überwiegend jungen und gesunden
Versicherten die Risikostruktur von Versorgungskassen verschlechtere.
Es belege eindrucksvoll, dass es sich für Krankenkassen derzeit eher
lohne, in den Wettbewerb um gute Risiken zu intensivieren als in die
Versorgung kranker Menschen . Das reichhaltige Datenmaterial
untermauere die Forderung der Versorgerkassen, den
Risikostrukturausgleich so zu modifizieren, dass Anreize für eine
qualitativ bessere und wirtschaftlich effizientere Versorgung der
Patientinnen und Patienten gesetzt werden.
Gut und praktikabel ist nach Auffassung AOK der Vorschlag der
Gutachter, besondere Anreize für die qualitativ hochwertige
Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten einzuführen.
Die AOK habe diese Vorschläge in ihr Stufenmodell zur RSA-
Optimierung aufgenommen, nach dem in drei Schritten die Finanzmittel
der gesetzlichen Kassen immer zielgenauer dorthin gesteuert werden,
wo sie zur Versorgung kranker Menschen tatsächlich benötigt werden.
Abgelehnt wird von der AOK der Vorschlag der Gutachter, im
Risikostrukturausgleich besondere Abschläge für Kassenwechsler zu
etablieren. Die AOK befürworte den Wettbewerb unter den gesetzlichen
Krankenkassen und wolle den Kassenwechsel nicht erschweren. Durch
Wechslerabschläge könnten auch die bis heute eingetretenen massiven
Wettbewerbsverzerrungen nicht ausgeglichen werden. Notwendig seien
vielmehr faire Wettbewerbsbedingungen. Gewinner eine Reform des RSA
müssten die kranken Versicherten sein. An der unterschiedlichen
Beurteilung der Kassenwechsler-Komponente sei eine einheitliche
Bewertung der Gutachtenergebnisse durch AOK und Ersatzkassen
gescheitert.
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
(Pressestelle)
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53177 Bonn
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