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Gemeinsame Presseerklärung
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen: Qualitativ hochwertige Prävention auch beim Zahnarzt fördern
Kassen fordern Reform der zahnärztlichen Vergütung

Berlin (ots)

In wesentlichen Bereichen passt die jetzige
zahnärztliche Vergütungsstruktur nicht zum tatsächlichen
Arbeitsaufwand der Zahnärzte und setzt falsche gesundheitspolitische
Anreize durch eine zu niedrige Bewertung von zahnerhaltenden
Leistungen. Zu hoch bewertet sind dagegen Zahnersatz-Leistungen. Dies
ist das zentrale Ergebnis einer heute von den Spitzenverbänden der
gesetzlichen Krankenkassen in Berlin vorgestellten
arbeitswissenschaftlichen Studie des Instituts für Funktionsanalyse
(IFH).  Bundesweit  erfassten und verglichen die Wissenschaftler des
Hamburger Instituts an 254 Erhebungstagen die Arbeitszeiten für
10.604 abrechenbare Leistungen in 51 zahnärztlichen,
kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Praxen.
Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes, erklärte, trotz der weltweit höchsten Ausgaben
für die zahnärztliche Versorgung lasse die Zahngesundheit in
Deutschland noch zu wünschen übrig. Neben Karies führten bei
Erwachsenen vor allem Zahnfleischerkrankungen zu frühzeitigem Abbau
des Zahnhalteapparates und damit zu Zahnverlusten.
Auf der Basis der vorgestellten arbeitswissenschaftlichen Studie
wollen die Kassen nun die Struktur der zahnärztlichen Vergütung so
verändern, dass beispielsweise Zahnfleischerkrankungen in einem
möglichst frühen Stadium erkannt und behandelt werden. Die Studie
zeige, dass die Behandlung verschiedener Formen von
Zahnfleischerkrankungen überbewertet sei. Die derzeitigen Leistungen
orientierten sich hier schon seit langem nicht mehr an den aktuellen
zahnmedizinischen Erkenntnissen. Deutlich besser bewerten wollen die
Kassen in Zukunft die sachgerechte Befundung einschließlich
Therapieplanung und Dokumentation. Nach Ansicht der Krankenkassen ist
für den Rückstand des mit den Vertragszahnärzten vereinbarten
Leistungskatalogs primär die Selbstverwaltung der Zahnärzte
verantwortlich. Die vom "Freien Verband Deutscher Zahnärzte"
dominierte zahnärztliche Selbstverwaltung wolle durch eine
Modernisierungsblockade die Leistungsansprüche der Versicherten
gezielt aushöhlen, um dann für moderne Zahnmedizin direkt beim
Patienten zu kassieren.
Dr. Werner Gerdelmann, Vorstandsmitglied des Verbandes der
Angestellten-Ersatzkassen, erklärte, Ziel der Kassen bei der Reform
der zahnärztlichen Vergütung sei es, einen modernen und
qualitätsgesicherten Leistungskatalog zu vernünftigen Kosten zu
bieten. Pro Arbeitsstunde erhalte der Zahnarzt für
konservierend-chirurgische Leistungen im Durchschnitt   109,20 ¤, für
kieferorthopädische Leistungen dagegen im Durchschnitt 206,40 ¤  bei
einem Punktwert von 0,82 ¤ pro BEMA-Punkt. Diese enormen Verzerrungen
müssten bereinigt werden. Daher gehe es darum, das bestehende
Honorarvolumen neu zu verteilen.
Hoberg und Gerdelmann kritisierten die völlig konträren
Reformvorstellungen vieler Zahnärztefunktionäre. Dort hänge man dem
Irrglauben an, man könne noch glänzender verdienen, wenn es gelänge,
die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte auf unbedeutende
Reparaturleistungen und niedrige Festzuschüsse zu reduzieren, um dann
moderne Zahnmedizin ohne jede Qualitäts- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle direkt mit dem Patienten zu
Honorarsätzen von mehr als 200 Euro pro Arbeitsstunde überteuert
abzurechnen. Auf der Umsetzung dieses Systemwechsels basiere auch das
Design der Zahnärztestudien, welche von einer Umsetzung einer
universitären Zahnmedizin in deutschen Zahnarztpraxen nach dem
"Elfenbeinturmprinzip" ausgehen. 
   Die reformierte Vergütungsstruktur soll dagegen nach Ansicht der
Kassen die Leistungen der modernen Zahnmedizin in der solidarischen
Krankenversicherung durch eine vollständige Neuverteilung der Mittel
sichern und optimieren.
Bundesweit haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2000 etwa
11,2 Milliarden Euro für die zahnärztliche Versorgung ausgegeben.
Rechnet man die Eigenleistungen der Patienten hinzu, erzielten die
rund 54.000 niedergelassenen Zahnärzte im Jahr 2000 einen Umsatz von
etwa 18 Milliarden Euro. Mit dieser Summe dürften, so die Kassen, bei
rund 220 Euro pro Kopf erneut die weltweit höchsten Ausgaben für die
zahnmedizinische Behandlung erreicht werden. Vor diesem Hintergrund
ist nach Auffassung der Spitzenverbände eine Debatte über
unzureichende Finanzierungsgrundlagen in der GKV völlig verfehlt.
Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter ww.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 07.03.2002
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax:     (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22, 
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original content of: AOK-Bundesverband, transmitted by news aktuell

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