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Intransparent und teuer: Das geplante Arzneimittelgesetz sichert vor allem Apotheken- und Pharmainteressen

Berlin (ots)

"Das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz soll ein Schritt nach vorne sein, doch für die Versorgung der Patienten geht es mit dem Kabinettsentwurf gleich zwei Schritte rückwärts", sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Die Bundesregierung biete mit diesem Gesetzentwurf keineswegs eine Lösung für die Frage, wie trotz immer schneller steigender Preise für patentgeschützte Wirkstoffe eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung für alle Patienten gewährleistet werden kann.

Stattdessen werden viele Wünsche der Pharmafirmen aufgegriffen, die diese zuvor im Pharmadialog vorrangig mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Deutschland vorgebracht hatten. Durch den Wegfall der Zytostatika-Ausschreibungen sowie zusätzliches Honorar in Höhe von 100 Millionen Euro können sich auch die Apotheker über unverhoffte Geschenke freuen.

Verschleierung der Preise fördert Gewinnmargen

Zu den Wünschen der Pharmaindustrie gehört, die zwischen ihnen und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Erstattungsbeträge für neue Medikamente geheim zu halten. "Doch was laut Kabinettsentwurf den Pharmastandort Deutschland stärken soll, dient in Wirklichkeit nur dazu, dass Pharmafirmen in Ländern, die Deutschland als Referenzland nutzen, höhere Preise durchsetzen können", so Litsch. "Durch diese Verschleierungstaktik wird auch die Versichertengemeinschaft in Deutschland durch unnötig hohe Arzneimittelpreise belastet." Den unverbindlichen Aussichten auf niedrigere Erstattungsbeiträge und weniger Marktrückzüge stehen handfeste Mehrkosten entgegen, die die finanzielle Stabilität der GKV belasten können.

Außerdem enthält der Gesetzestext immer noch keine Hinweise darauf, wie die intransparenten Erstattungspreise umgesetzt werden sollen, wenn gleichzeitig alle relevanten Stellen die verhandelten Preise kennen müssen. Details dazu wollen das Bundesgesundheitsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einer Rechtsverordnung klären. Martin Litsch kritisierte dieses Vorgehen: "Eine gesellschaftlich so relevante Frage wie der Umgang mit intransparenten Arzneimittelpreisen sollte nicht am Parlament vorbei geregelt werden. Das wird ihrer Bedeutung nicht gerecht."

Kostensteigernde Preisspirale

Auf Wunsch der Pharmaindustrie werden die Preise aus dem europäischen Ausland weiterhin als verpflichtende Bezugsgröße bei den Arzneimittelpreisverhandlungen in Deutschland vorgegeben. "Die der Industrie zugestandenen Preiserhöhungsmöglichkeiten im Ausland werden durch diese Regelung wieder nach Deutschland importiert. Da kann die Pharmaindustrie ab sofort gleich zwei Mal Weihnachten feiern", sagte Martin Litsch. "Die Politik sollte an der noch im Referentenentwurf vorgesehenen Streichung dieser Vorschrift festhalten." Darüber hinaus sollte auch der Bezug auf die Preise von vergleichbaren Arzneimitteln entfallen, denn hierdurch wird jeder Preiswettbewerb verhindert.

Kritisch bewertet die AOK auch die vorgeschlagene Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro im ersten Jahr, ab der die verhandelten, niedrigeren Erstattungspreise gelten sollen. Davon wären 2015 lediglich drei Präparate betroffen gewesen. "Eine homöopathisch dosierte Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro kommt den Interessen der Pharmafirmen sehr entgegen. Um tatsächlich wirksam zu sein, dürfte die Grenze bei maximal 50 Millionen Euro liegen und müsste rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten", sagte Martin Litsch.

Zytostatika-Ausschreibungen erhalten

Für schädlich hält der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes auch die geplante Streichung der Direktverträge für Zytostatikazubereitungen. "Den im Gesetzentwurf unterstellten Versorgungsnotstand gibt es schlichtweg nicht", so Litsch. Ohne Einschränkungen für die Versorgung der Patienten hat die AOK klare Regeln für die Zytostatika-Versorgung aufgestellt und die Lieferwege zwischen Arzt und Apotheke transparent sowie versorgungsnäher gemacht. Litsch: "Diese Möglichkeit soll nun wegfallen. Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge eingreifen. Das ist nicht tolerabel." Als Alternative sollen Rabattverträge mit Herstellern von Krebsmedikamenten möglich sein, die jedoch nur im Kassenverbund gemeinsam und einheitlich abgeschlossen werden können.

Einen Lichtblick sieht Martin Litsch dennoch im Gesetzentwurf. "Unverzichtbar ist die Verlängerung des Preismoratoriums bis zum Jahr 2022. Ich bin froh, dass das Bundesgesundheitsministerium wenigstens daran festhält. Allerdings werden mit dem ab 2018 vorgesehenen Inflationsausgleich 150 bis 200 Millionen Euro jährlich in den Bestandsmarkt gepumpt, also in renditestarke Präparate kurz vor Patentablauf. Das ist schlecht investiertes Geld", so der AOK-Vorstand.

Auch die geplante Praxissoftware, mit der Ärzte über die Ergebnisse der Nutzenbewertung von Arzneimitteln informiert werden sollen, sei ein wichtiger Beitrag für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten. Unter zwei Bedingungen, wie Martin Litsch formulierte: "Die Informationen müssen herstellerunabhängig sein. Und die Ärzte müssen die Preise der Arzneimittel kennen. Nur dann können sie auch indikationsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll verordnen."

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

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