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AOK macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

Berlin (ots)

Der Streit um den Risikostrukturausgleich (RSA) hat zuletzt deutlich an Schärfe gewonnen. Jetzt fordert die AOK eine Versachlichung der Debatte und legt dazu ein Positionspapier vor. Demnach sind Änderungen am RSA nur dann sinnvoll, wenn sie im Einklang mit dessen sozialpolitischen Zielen stehen. Jeder Änderungsvorschlag zum RSA müsse sich daran messen lassen, ob er die Zielgenauigkeit auf Versichertenebene erhöhe, die Risikoselektionsanreize zulasten bestimmter Versichertengruppen weiter abbaue und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeitsanreize stärke. Mit diesen Prüfkriterien müsse jetzt eine Gesamtuntersuchung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamts (BVA) auf vollständiger Datengrundlage starten.

Als Ad-hoc-Maßnahme fordert die AOK-Gemeinschaft die Einführung von verbindlichen, bundeseinheitlichen Kodierrichtlinien für die ambulante Versorgung. Mit Blick auf die aktuellen Manipulationsvorwürfe sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes: "Diese Ergänzung der Datengrundlagen ist seit langem überfällig und zwingend notwendig. Wir brauchen eine verlässliche Basis für die faire Verteilung der Mittel." Die qualitätsgesicherte Einhaltung dieser Richtlinien müsse gesetzlich sichergestellt und Verstöße müssten sanktioniert werden.

Als weitere Sofortmaßnahme schlägt die AOK vor, die bestehende Begrenzung der im RSA berücksichtigten Krankheiten aufzuheben. Im Positionspapier heißt es dazu: "Durch die heute bestehende Auswahl von nur 80 Krankheiten ist die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA unnötigerweise beschränkt. Werden alle Krankheiten berücksichtigt, entfällt auch der analytische und administrative Aufwand, der mit einer regelmäßigen Überprüfung der Auswahl von 80 Krankheiten verbunden ist. Zugleich ist davon auszugehen, dass durch den Wegfall der Begrenzung auf 80 Krankheiten auch die Unterscheidung in vermeintlich lukrative und nicht lukrative Diagnosen entfällt." Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dazu: "Die unsägliche Debatte, ob der RSA besser schwere Akuterkrankungen oder die sogenannten Volkskrankheiten einbeziehen sollte, hätte auf einen Schlag ein Ende."

Im Sinne einer kurzfristigen Reformperspektive sieht die AOK-Gemeinschaft vor allem drei Prüfaufträge: Anknüpfend an das aktuelle Wasem-Gutachten zur Weiterentwicklung der Krankengeldzuweisungen sollten künftig sowohl die Krankheitslast als auch das Einkommen der Mitglieder im RSA aufgegriffen werden. "Eine einseitige Berücksichtigung allein des Einkommens oder der Morbidität ist nicht zielführend." Letzte Fragen zur Verwendung der Einkommensdaten und der Abbildung der Krankengeld-Morbidität müssten noch geklärt werden. "Die Entwicklung eines gesonderten Krankengeld-Modells entfiele jedoch, wenn im Klassifikationsmodell für den Morbi-RSA alle Krankheiten berücksichtigt würden."

Auch die Weiterentwicklung der Zuweisungen für Auslandsversicherte erscheint nach Studienlage kurzfristig möglich. Dazu müssten allerdings flächendeckend landesspezifische, standardisierte Leistungsausgaben vorliegen und außerdem die inländischen Ausgaben der Auslandsversicherten ermittelt werden. Kurzfristig muss aus AOK-Sicht zudem geprüft werden, ob die Zielgenauigkeit des RSA nicht auch durch sozio-ökonomische Merkmale verbessert werden kann. Internationale Erfahrungen und Ergebnisse der Gesundheitsökonomie legen dies nahe.

Neben Sofortmaßnahmen und kurzfristigen Anpassungsvorschlägen plädiert die AOK für die Beibehaltung einer kontinuierlichen, wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung des RSA. In der langfristigen Perspektive zeigten sich vor allem zwei Diskussionsstränge: der angemessene Umgang mit Hochkostenfällen sowie die Berücksichtigung von Regionaldimensionen. So sprächen innovative Ansätze aus dem Ausland für die Aufnahme eines Hochkostenmerkmals in die RSA-Formel, wohingegen es aus AOK-Sicht für die Einführung einer Regionalkomponente keine guten Argumente gebe: "Deshalb besteht aus Sicht des AOK-Systems kein Anknüpfungspunkt für eine Regionalisierung."

Mit Blick auf die RSA-Kritik anderer Einzelkassen oder Kassenverbände stellt Litsch fest: "Den Kritikern ist gemein, dass sie allein auf die Optimierung der Zuweisungen für die eigene Kasse oder Kassenart schielen. Dafür nehmen sie in Kauf, nicht nur die Zielgenauigkeit des RSA zurückzudrehen, sondern auch den RSA als Ganzes zu diskreditieren. Das ist nicht nur ordnungspolitisch unzulänglich, sondern schadet auch dem Vertrauen in die Grundfesten der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher sollten wir schnell wieder zu einem konstruktiven Dialog zurückkehren."

Hinweis an die Reaktionen: Das Positionspapier steht zum Download unter www.aok-bv.de

Pressekontakt:

Dr. Kai Behrens
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

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