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750 Krankenhäuser melden DRG-Teilnahme nach
AOK fordert Nachbesserung der Optionsregelung für Krankenhäuser

Bonn (ots)

Fast 750 Krankenhäuser haben laut AOK-Bundesverband
die Nachmeldefrist bis Ende 2002 genutzt, um schon im Jahre 2003 mit
Fallpauschalen abrechnen zu können. Die Fristverlängerung wird von
der AOK und anderen Kassen kritisch gesehen: Dr. Rolf Hoberg, stellv.
Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: "Die Verlängerung der
Meldefrist gefährdet nachhaltig die Beitragssatzstabilität. Zumindest
muss klar gestellt werden, dass denjenigen Krankenhäuser, die nur
wenige Wochen vor dem obligatorischen Umstieg am 01.01.2004 mit der
DRG-Abrechnung beginnen, nicht für das ganze Jahr höhere
Ausgabensteigerungen zugestanden bekommen. Hier muss nachgebessert
werden."
Zusammen mit den rund 520 Häusern, die sich fristgerecht bis 31.
Oktober 2002 für das sogenannte DRG-System entschieden haben und den
750 Nachmeldern wollen zwei Drittel der Krankenhäuser schon vor dem
obligatorischen Umstieg zum 01.01.2004 mit den neuen Fallpauschalen
abrechnen. Nähere Informationen dazu unter www.krankenhaus-aok.de.
Die endgültige Zahl der Häuser, die auch wirklich mit
DRG-Fallpauschalen abrechnen werden, steht noch nicht fest. Die
Fristverlängerung ist zunächst am Widerspruch des Bundesrates gegen
das 12. SGB V-Änderungsgesetz gescheitert.
Im Beitragssatzsicherungsgesetz, das bereits in Kraft getreten
ist, werden die Optionshäuser von der Nullrunde ausgenommen.
Da die Umstellung auf Fallpauschalen jeweils vom Abschluss der
Budgetverhandlungen und der Genehmigung durch die Länderbehörden
abhängt, erfolgt der Umstieg in den meisten Fällen unterjährig. Rund
125 Häuser rechnen aber schon seit 01.01.2003 mit DRGs ab.
Neu im Netz: AOK Partner Krankenhaus
Mehr Informationen über die Umstellung auf DRGs finden Sie auf der
neuen Website des AOK-Bundesverbandes für den Krankenhausbereich.
Unter http://www.krankenhaus-aok.de erhalten Sie Erläuterungen zu
wichtigen Krankenhausthemen und schnellen Zugriff auf
Gesetzgebungsstand, Vereinbarungen und Verordnungen. Aktuelle
Nachrichten aus dem Krankenhausbereich, Pressemeldungen, Fachartikel,
Vorträge, Literaturhinweise und jede Menge Links ergänzen den
Service.
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
(Pressestelle)
Telefon (02 28) 8 43 - 3 10
Telefax (02 28) 8 43 - 5 07
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
e-mail:  presse@bv.aok.de
Internet: www.aok.de

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