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BSG stärkt Solidarprinzip

Bonn (ots)

"Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) über
Klagen gegen die Ausgleichsverfahren des Risikostrukturausgleichs
(RSA) stärkt das Solidarprinzip in der gesetzlichen
Krankenversicherung." Dies erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens,
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands zu einem heute vom BSG
verkündeten Urteil.
Das BSG weist in dem Urteil mehrerer Klagen ab gegen die vom
Bundesversicherungsamt (BVA) für die Bundesrepublik Deutschland
durchgeführten Ausgleichsverfahren und Berechnungen.
Danach sieht die AOK jetzt alle Versuche gescheitert, den RSA über
juristische Angriffe gegen die praktische Durchführung durch das BVA
zu schwächen.
Ahrens sagte weiter: "Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem letzten
Jahresgutachten die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des RSA
bestätigt. Das Urteil des BSG stärkt dafür die rechtliche Basis".
Bis 2007 solle der RSA so verbessert werden, dass sich der
Wettbewerb unter den Kassen auf die Bereiche Leistungsqualität,
Wirtschaftlichkeit und Kundenservice konzentriert. Nicht mehr lohnen
wird sich dann der Kampf um die Anwerbung von gesunden Versicherten
und die Benachteiligung von Kranken.
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
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