Verwaltungsräte zu Vorstandsgehältern in der GKV: Kassen veröffentlichen Vorstandsgehälter
Bonn (ots)
Die Vorstandsgehälter in der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 25. Februar im Bundesanzeiger und in den Mitgliederzeitschriften der Krankenkassen veröffentlicht. Damit kommen die Krankenkassen dem gesetzlichen Auftrag aus dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) nach. Die Verwaltungsräte der Kassen verwiesen darauf, dass die Vorstandsbezüge im Bereich der Krankenkassen unter den Bezügen vergleichbarer Positionen in der Wirtschaft liegen. Laut Vergleichsdaten der Unternehmensberatung Kienbaum liege zum Beispiel ein Vorstandsgehalt in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit rund 150.000 EUR pro Jahr unter den Bezügen eines Vorstandes einer Sparkasse oder Volksbank mit bis zu 500 und bis zu 1000 Mitarbeitern von 179.000 EUR bis 245.000 EUR.
In der privaten Versicherungswirtschaft erhalte ein Vorstand einer privaten Krankenversicherung bis zu 280.000 EUR. Die Verwaltungsräte der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen erklärten, dass es wegen des sozialen Auftrages der gesetzlichen Krankenversicherung richtig sei, die Bezahlung der Kassenvorstände nicht auf das Niveau vergleichbarer privatwirtschaftlicher Unternehmen anzuheben.
Die Vorstandsgehälter werden bei den Krankenkassen und ihren Verbänden von deren Verwaltungsräten festgelegt, die im Falle der Ersatzkassen von Versichertenvertretern und bei allen anderen Krankenkassen von Vertretern der Versicherten und der Arbeitge- ber gebildet werden. Außerdem werden die Vorstandsverträge einschließlich der Vergütungsvereinbarungen seit jeher den zuständigen Aufsichtsbehörden vorgelegt. Bei See-Krankenkasse und Bundesknappschaft werden die Vergütungen der hauptamtlichen Geschäftsführer durch den Bundesminister des Inneren in der Bundesbesoldungsordnung gesetzlich festgelegt.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.info.
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