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AOK: Befreiungsregelungen bei Zuzahlungen vereinfachen
Taschengeldempfänger sollten aus sozialen Gründen befreit werden

Bonn (ots)

Taschengeldempfänger in Pflegeheimen sollten künftig
von der Praxisgebühr befreit werden und keine Zuzahlungen etwa zu
Arznei- und Heilmitteln mehr leisten müssen. Dies fordert der
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens.
Bei einer praxisgerechten Vereinfachung der Befreiungsregelung von
Zuzahlungen solle der Gesetzgeber "mit sozialem Augenmaß" und mit Mut
zu einfachen Lösungen die verwaltungsintensiven Befreiungsregelungen
umgestalten.
Eine generelle Befreiung der Taschengeldempfänger würde
Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung von 8 bis 9
Millionen Euro zur Folge haben. "Angesichts des geringen
Taschengeldes und der sozialen Situation der Betroffenen sollte der
Gesetzgeber nicht nur die Finanzen im Auge haben", so Ahrens. Zudem
sei der bürokratische Aufwand, der bei den Kassen durch die
aufwändige Prüfung für die Zuzahlungsbefreiung entstehe,
unverhältnismäßig hoch.
Bisher müssen auch Bewohner von Pflegeheimen, die Sozialhilfe
beziehen und nur ein geringes Taschengeld erhalten Zuzahlungen bis
zur Belastungsgrenze zahlen.
Der AOK-Bundesverband prüfe weiterhin, wie auf der bestehenden
Gesetzgrundlage für AOK-Versicherte das Verfahren möglichst einfach
gestalten kann, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Pressekontakt:

Herausgeber: AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon 0228 843-312
Telefax 0228 843-507
E-mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok.de

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