Ergebnisse der Deutschen Akupunktur-Studien liegen vor
Wichtige Grundlagen für Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss
Berlin (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Bundesknappschaft, Bochum
Die Krankenkassen begrüßen, dass die ersten Ergebnisse der bisher weltweit größten Studie zur Wirksamkeit von Akupunkturbehandlung vorliegen. Nun seien aussagefähige Ergebnisse einer Akupunktur-Studie von hoher Qualität vorhanden, so die Kassen. Die Daten seien eine wichtige Grundlage bei der Entscheidung, ob die Akupunktur bei bestimmten chronischen Schmerzzuständen in den Leistungskatalog der Kassen in Deutschland aufgenommen werden könne, betonten die an der Studie beteiligten Krankenkassen in Berlin.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird darüber im Frühjahr 2005 entscheiden. Bei den Beratungen zwischen Ärzten und Krankenkassen seien aber nicht nur die Ergebnisse des vorgestellten Modellprojekts relevant, sondern auch die Resultate anderer laufender Projekte sowie die weltweit erschienenen wissenschaftlichen Untersuchungen, erklärten die Kassen. Sie wollen sich für eine sachliche und am Wohl der schmerzkranken Patienten orientierten Lösung einsetzen. Man gehe davon aus, dass dies auch im Konsens mit den Partnern im Bundesausschuss geschehen könne.
Für die am Donnerstag vorgestellte gerac-Studie wurden über drei Jahre jeweils mehr als 1000 Patienten mit chronischen Kreuz- bzw. chronischen Knieschmerzen mit einer Verum-Akupunktur nach den Regeln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), einer Sham-Akupunktur - bei der nach Lehre der TCM eigentlich unwirksame Punkte gestochen werden - oder einer allgemein üblichen Standardtherapie behandelt. Die vorliegenden Teilergebnisse zeigen, dass es keinen signifikanten Unterschied in der Wirkung der beiden Akupunkturmethoden gibt. Doch berichten die Patienten der beiden Akupunkturgruppen insgesamt über wesentlich weniger Schmerzen als in der Standardbehandlungsgruppe.
Anlass für die Studie war die Entscheidung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 16.Oktober 2000, Akupunkturbehandlungen nicht in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Grund war, dass insbesondere der Nachweis über die Wirksamkeit nicht erbracht werden konnte. Daraufhin hatten der AOK-Bundesverband, der BKK-Bundesverband, der IKK-Bundesverband, die Bundesknappschaft, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die See-Krankenkasse gemeinsam ein Akupunktur-Modellvorhaben auf den Weg gebracht und Ende 2000 die Initiative Deutsche Akupunktur-Studien (German Acupuncture Trials - gerac) gegründet. Den Versicherten sollte im Rahmen der Studie die Behandlung mit Schmerzakupunktur zur Verfügung gestellt und die noch offenen Fragen zur Wirksamkeit der Akupunktur wissenschaftlich beantwortet werden. Die Ruhr-Universität Bochum war mit der Durchführung der Begleitforschung beauftragt worden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com.
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