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Gemeinsame Presseerklärung AOK, Barmer, KBV
Fristgerechte Einführung des Morbi-RSA im Interesse von Patienten, Ärzten und Beitragszahlern

Berlin (ots)

AOK, BARMER und Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) treten gemeinsam für die fristgerechte Einführung des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) ein.
Dies sei im Interesse von Patienten, Ärzten und der Beitragszahlern
dringend notwendig, erklärten heute auf einer gemeinsamen
Pressekonferenz in Berlin der Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, der Vorstandsvorsitzende
der Barmer, Dr. Eckart Fiedler, und der Vorstandsvorsitzende der KBV,
Dr. Andreas Köhler.
Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) hin zu
einer Orientierung an der Morbidität der Versicherten stehe bereits
seit 2001 im Gesetz, betonten die Vorstandsvorsitzenden. Jetzt seien
Bund und Länder gefordert, die Verfahrensregelungen zügig zu
verabschieden, die zur gesetzlich vorgesehenen Einführung des
Morbi-RSA notwendig seien. Nur so könnten die Verbesserungen
fristgerecht 2007 wirksam werden. Die fristgerechte Einführung des
Morbi-RSA optimiere die Wettbewerbsordnung der Kassen zum Wohl der
Patienten. Effiziente Versorgung von Patienten werde damit künftig
zum zentralen Wettbewerbsziel für Ärzte und Krankenkassen. Die
Vorstandsvorsitzenden begrüßten daher, dass
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt deutlich gemacht habe, dass
die Rechtsverordnung in Kürze auf den Weg gebracht werde. Der
Morbi-RSA müsse wie vom Gesetzgeber vorgesehen ab 1.1.2007
praktiziert  werden, denn die morbiditätsabhängige Vergütung der
Ärzte könne nur auf dem stabilen Fundament des Morbi-RSA aufgebaut
werden.
Dr. Andreas Köhler sagte: "Es ist primäres Anliegen der KBV, eine
stärker am medizinischen Bedarf der kranken Patienten orientierte
Vergütung des Arztes zu erreichen, damit die Patienten besser
versorgt werden könnten. Dieses Ziel ist mit den vom Gesetzgeber ab
2007 vorgegebenen morbiditätsorientierten Regelleistungsvolumen für
niedergelassene Ärzte weitaus besser zu erreichen als mit den
heutigen Vergütungssystemen." Bekannt sei auch, so Köhler weiter,
dass das Morbiditätsrisiko der Versicherten sehr unterschiedlich auf
die gesetzlichen Krankenkassen verteilt sei. Logische Konsequenz
dieser Tatsachen sei, dass die künftige Vergütung der Ärzte nach dem
Morbiditätsrisiko nur funktionieren könne, wenn auch die Einnahmen
der Krankenkassen sich am Morbiditätsrisiko orientierten. Deshalb sei
die Einführung des Morbi-RSA eine notwendige Voraussetzung für eine
verbesserte medizinische Versorgung. Der heutige RSA zwinge die
gesetzlichen Krankenkassen, sich um gesunde statt um kranke
Versicherte zu bemühen.
Dr. Hans Jürgen Ahrens machte daher deutlich: "Eine
morbiditätsorientierte Vergütung ist erforderlich für die
bedarfsgerechte Versorgung der Kranken auch in der Zukunft. Der
morbiditätsorientierte RSA bildet dafür die entscheidende
Voraussetzung: Ohne den Morbi-RSA könnten die Versorgerkassen, bei
denen im Durchschnitt deutlich mehr Kranke versichert seien als bei
anderen Kassen, eine morbiditätsorientierte Vergütung der Ärzte nicht
bezahlen. Darüber hinaus verstärkt er zugleich Anreize für eine
möglichst wirtschaftliche Leistungserbringung in allen
Leistungssektoren. Deshalb geht es beim Morbi-RSA um eine
gesundheitspolitische Weichenstellung, von der die Patienten
profitieren. Umfangreiche Anwendungserfahrungen in anderen Ländern
beweisen zudem die Praktikabilität des Morbi-RSA. Die USA und die
Niederlande machen es vor: morbiditätsorientierte Ausgleichssysteme
sind machbar - man muss sie nur einführen!"
Ahrens erklärte weiter, die anstehende Rechtsverordnung des BMGS
zur termingerechten  Umsetzung des gesetzlich ab 2007 vorgesehenen
Morbi-RSA benötige - wie bei der Grundsatzentscheidung 2001 - erneut
die möglichst breite Unterstützung von Bund und Ländern. Dies wollen
AOK, Barmer und KBV im Dialog mit Politik und Medien deutlich machen
und um Zustimmung werben.
Dr. Eckart Fiedler erteilte dem von interessierter Seite
geäußerten Vorwurf, es gebe ein gleichgerichtetes Interesse von
Kostenträgern und Leistungserbringern, teure Fälle "zu produzieren",
eine scharfe Absage. "Der Morbi-RSA ist kein Vollkostenausgleich", so
Fiedler, "sondern berücksichtigt nur die Durchschnittskosten einer
Erkrankung. So kann sich nur die Kasse im Wettbewerb behaupten, die
ihre Kosten unter dem Durchschnitt hält." Manipulationen beuge zudem
das von den Wissenschaftlern vorgeschlagene prospektive Verfahren
vor, nach dem nicht die tatsächlich anfallenden Krankheitskosten des
laufenden Jahres ausgeglichen werden, sondern nur die Kosten, die
diese Erkrankung im Folgejahr verursacht. Insofern bleiben
beispielsweise ambulante Operationen für die Kasse vorteilhafter.
Durch den Morbi-RSA werde der Wettbewerb unter den gesetzlichen
Krankenkassen so ausgerichtet, dass Kassen im Wettbewerb erfolgreich
sein könnten, wenn sie gemeinsam mit den Ärzten die Qualität der
medizinischen Versorgung verbessern. Damit rücke anstelle des
Gesunden mit gutem Einkommen der Kranke in den Mittelpunkt. Bislang
erhalten die Kassen aus dem Finanzausgleich für ihre Versicherten
gleich hohe Gutschriften, unabhängig davon, ob diese gesund oder
chronisch - zum Beispiel an Rheuma - erkrankt sind. Dies führt heute
dazu, dass Kassen für drei Viertel der Versicherten, die nur drei
Prozent der gesamten Leistungsausgaben verursachen, 60 Prozent der
RSA-Gutschriften erhalten. Aus diesem Grund profitieren jene Kassen,
die unterdurchschnittlich wenig Kranke versichern. Insofern ist ein
"günstiger Beitragssatz" nicht Ausdruck einer besonderen
Managementleistung, sondern spiegelt die unterschiedliche Verteilung
der Kranken und Gesunden in den einzelnen Kassen wider. Der Morbi-RSA
dagegen berücksichtigt im Finanztransfer Schweregrade und Dauer der
Erkrankungen. Dabei ist wichtig, dass nur Durchschnittkosten
ausgeglichen werden, so dass ein echter Anreiz für einen Wettbewerb
um Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung statt
Verschwendung für den Wettbewerb um Gesunde gefördert wird.

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Udo Barske
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Tel.: 0228 843-309
Fax: 0228 843-507
Email: udo.barske@bv.aok.de

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