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Praktische Vorschläge für mehr Wettbewerb zu Gunsten der Versicherten
AOK: Gutachten zeigt schnelle Wege zu mehr Wettbewerb zu Gunsten besserer Medizin

Berlin (ots)

Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu Gunsten
einer besseren medizinischen Versorgung verspricht sich der
AOK-Bundesverband von einem heute in Berlin vorgestellten
wissenschaftlichen Gutachten der Autoren Dieter Cassel, Ingwer Ebsen,
Stefan Greß, Klaus Jacobs, Sabine Schulze und Jürgen Wasem mit dem
Titel: "Weiterentwicklung des Vertragswettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Vorschläge für kurzfristig umsetzbare
Reformschritte". Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes sagte: "Noch ist es zu schaffen, dass in dem so
genannten 'Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung' am Ende tatsächlich genug drin ist, damit der
Titel stimmt." Dazu hätten die Gutachter sofort umsetzbare praktische
Vorschläge ausgearbeitet und sogar schon die nötigen
Gesetzesänderungen formuliert, so dass die Vorschläge leicht und
schnell in die Gesundheitsreform eingebaut werden könnten. Ahrens:
"Wir setzen darauf, dass die Gesundheitsministerin die vorgelegten
Vorschläge aufgreift." Außerdem würden die Wissenschaftler deutlich
machen, welche Hürden für einen Ausbau des Wettbewerbs noch aus dem
Arbeitentwurf entfernt werden müssten. Klar sei jedoch vor allen
konkreten Vorschlägen, dass mehr Wettbewerb zugunsten der Patienten
nur funktionieren könne, wenn vorher die leistungsgerechte
Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen gesichert sei. Dem
Gesetzentwurf fehlten in diesem Bereich wesentliche Kernelemente. So
gebe es bisher noch keine Regelungen, die sicherstellten, das ein
entsprechend der Krankheitshäufigkeiten optimierter Finanzausgleich
zeitgleich mit einer krankheitsabhängigen Vergütung der Ärzte
eingeführt werde. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner letzten
Entscheidung zum Finanzausgleich deutlich gemacht, dass diese
Weiterentwicklung unverzichtbar sei.
Ahrens wies darauf hin, dass die AOK durch zahlreiche
Modellversuche bereits über viel Erfahrung bei der Weiterentwicklung
der medizinischen Versorgung verfüge. Johann Magnus v. Stackelberg,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes,
erklärte: "Um gute Versorgungsangebote bundesweit entwickeln zu
können, benötigen wir endlich klare gesetzliche Regelungen. Die
kollektivvertraglichen Regelungen im Arbeitentwurf zur
Gesundheitsreform verringern jedoch die Chance zu mehr Wettbewerb.
Die gesetzlichen Regelungen, Verträge für die ambulante Versorgung
nur noch mit einem einheitlichen Landesverband vereinbaren zu können,
gehen nicht in Richtung Wettbewerb, sondern in Richtung
Kollektivierung. Für notwendige Budgetbereinigungen wird es durch die
vorgesehene Kollektivierung kaum Realisierungschancen geben. Noch so
schöne Bereinigungsvorschriften im Gesetz laufen ins Leere, wenn die
Wettbewerber gegenseitig die Budgetbereinigungen torpedieren können."
Es werde so noch schwieriger als heute, aus den bestehenden,
gesetzlich fixierten starren Mittelzuweisen für die ambulante
Behandlung einerseits, und für die stationäre Behandlung
andererseits, die nötigen Mittel freizumachen für die neuen
Versorgungsangebote. Wirtschaftlichkeit und medizinische Qualität
könnten sich im Wettbewerb von neuen Versorgungsformen überhaupt nur
auf der Basis tatsächlich funktionsfähiger Bereinigungsvorschriften
entfalten. Aber auch die ausgezeichneten, von den Gutachtern
vorgeschlagenen Bereinigungsvorschriften müssten an der neu
aufgerichteten Hürde der Kollektivierung scheitern. Dabei sei das
Prinzip der Bereinigung eigentlich denkbar einfach, erläuterte Prof.
Ingwer Ebsen: "Es gilt der Grundsatz, dass die Kollektivbudgets um
den Betrag bereinigt werden, den die im Selektivvertrag erbrachten
Leistungen im Kollektivsystem gekostet hätten. Dies muss in allen
Versorgungsbereichen strikt durchgezogen werden. Nur dann haben neue
Versorgungsformen und Wettbewerb zu Gunsten der Patienten eine
Chance."
Prof. Jürgen Wasem verglich die Vorschläge des Gutachtens mit den
vorliegenden Arbeitsentwürfen zur Gesundheitsreform. "Im
Arbeitsentwurf und seiner Begründung zu den vorgesehenen selektiven
Vertragsmöglichkeiten in der ambulanten Versorgung steht viel
Richtiges. Aber all die guten Vorschläge können nicht verwirklicht
werden mangels Geld. Denn Geld gibt es nur aus dem gemeinsamen und
einheitlichen Finanztopf auf Landesebene. Über den bestimmen die
Konkurrenten der Kasse mit, die einen Selektivvertrag realisieren
möchte. Das kann daher nicht funktionieren."
Ahrens bekräftigte, dass dies das falsche Ergebnis der
Kollektivierung des Vertragsrechts in den neuen Landesverbänden sei.
Weitere Unterlagen zur Pressekonferenz finden Sie auf unserer
Hompage unter folgendem Link:
http://www.aok-bv.de/presse/veranstaltungen/index_08986.html

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

email: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de

Telefon 0228 843-309
Telefax 0228 843-507

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